„Die Republika Srpska ist eine einzigartige und unteilbare verfassungsrechtliche Einheit.
– Die Republika Srpska führt ihre verfassungsgebenden, gesetzgebenden, exekutiven und judikativen Funktionen eigenständig aus.
– Das Gebiet der Republika ist einzigartig, unteilbar und unveräußerlich. Eine Vereinbarung zur Änderung der Entitätenlinie zwischen der Republika Srpska und der Föderation Bosnien und Herzegowina kann durch ein Referendum in der Republika bestätigt werden.“*
*Verfassung der Republika Srpska