Eine Evaluierung dieser Maßnahmen soll „in den nächsten Tagen“ erfolgen,
Mit den Ausgangsbeschränkungen ist das Verlassen des „eigenen privaten Wohnbereiches“ grundsätzlich zwischen 20.00 und 6.00 Uhr untersagt. Dabei gibt es allerdings fünf Ausnahmen: Gestattet ist das Rausgehen erstens für die Ausübung beruflicher Zwecke, zweitens für die Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens und drittens für die Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger. Punkt vier betrifft die Abwehr von Gefahren für Leib, Leben und Eigentum. Der fünfte Grund rauszugehen ist der Zweck der „körperlichen und psychischen Erholung“, also der Aufenthalt im Freien. Diese Bestimmungen wird der Hauptausschuss nun für weitere zehn Tage verlängern.
Ab morgen schließen alle Geschäfte in Österreich um 19:00 Uhr.
Tankstellen, Verkaufsautomaten, Verkaufsstellen an Bahnhöfen und Flughäfen (jeweils mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern) sind von der Regelung ausgenommen, die am 11. November um Mitternacht in Kraft tritt.
(dunav.at)