Ziel ist es, das Konzept stärker an die Bedürfnisse dieser Gruppe anzupassen. Der entsprechende Ministerratsvortrag wurde heute beschlossen.
Die Sommerschule war 2020 als Unterstützung für Lernende mit pandemiebedingten Rückständen eingeführt worden. Seit 2022 steht sie auch Kindern und Jugendlichen mit besonderen Begabungen offen. Im Vorjahr nutzten insgesamt 37.400 Schülerinnen und Schüler das Angebot.
Ab Sommer 2026 müssen laut Regierungsprogramm außerordentliche Schüler verpflichtend teilnehmen. Während heuer nur 7.800 Kinder mit Deutschförderbedarf angemeldet waren, wird die neue Regelung voraussichtlich rund 49.000 betreffen. Ein Fernbleiben soll künftig als Verletzung der Schulpflicht gelten und kann mit Verwaltungsstrafen bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Unverändert bleibt die Möglichkeit, die Sommerschule freiwillig zu besuchen – sei es zum Aufholen von Lernstoff, zur Vertiefung oder zur Förderung besonderer Talente. Zusätzlich plant die Regierung den Ausbau ganztägiger Angebote.