Verschärfte Testpflicht für Pendler bei der Einreise

Mit einer gestern verlautbarten Novelle der Einreiseverordnung verschärft Österreich die Testpflichten für Pendler, um mehr Schutz vor neuen Coronavirus-Varianten zu schaffen, berichten die Agenturen.

Wie ORF berichtet treten die schärferen Bestimmungen laut Mitteilung des Gesundheitsministeriums heute um 0.00 Uhr in Kraft.

Pendler aus allen Nicht-EU- und EWR-Staaten sowie aus den Hochinzidenzstaaten Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Malta, Polen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern müssen bei Einreise einen negativen molekularbiologischen (PCR-)Test oder einen Antigen-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Selbsttests dürfen nicht herangezogen werden, berichtet der ORF.

Für Pendler aus EU- und EWR-Staaten, die keine Hochinzidenzstaaten sind, gilt weiterhin, dass sie bei Einreise ein Testergebnis vorlegen müssen, das nicht älter als sieben Tage ist. Falls kein Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis bei der Einreise vorgewiesen werden kann, muss unverzüglich, jedenfalls innerhalb 24 Stunden, ein molekularbiologischer bzw. ein Antigen-Test durchgeführt werden.

Regelmäßige Pendler werden außerdem dazu verpflichtet, sich elektronisch über das Formular der „Pre-Travel-Clearance“ zu registrieren. Diese Registrierung muss jeweils bei Änderung relevanter Daten, spätestens jedoch alle 28 Tage, erneuert werden. Bisher war das einmal wöchentlich erforderlich, berichtet der ORF.

 

 

(Agenturen/ORF.at)

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