Geregelt wird die Öffnung mit der „Covid-19-Basismaßnahmen-Verordnung“. Mit diesem Regelwerk wird die 3-G-Regel im Wesentlichen verabschiedet. Um etwa in Lokale und zu Veranstaltungen gehen zu können, braucht man weder genesen noch geimpft oder getestet zu sein. Die noch geltende Sperrstunde fällt, womit auch Nachtgastronomie wieder zur Verfügung steht.
(ORF)