Da Wien sowohl eine Stadt als auch ein Bundesland ist, dient die Wahl des Gemeinderats gleichzeitig als Landtagswahl.
Wer darf wählen?
• Österreichische Staatsbürger ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Wien sind berechtigt, sowohl für den Gemeinderat als auch für die Bezirksvertretung zu stimmen.
• EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Wien dürfen lediglich an den Bezirksvertretungswahlen teilnehmen, sind jedoch nicht für die Gemeinderatswahl zugelassen.
Die Wahlen sind entscheidend für die politische Ausrichtung Wiens in den kommenden Jahren, da sie über die Zusammensetzung des Landtags und der Stadtregierung bestimmen.