Eine missverständliche Formulierung auf der Website des Ministeriums, die ein Verbot von Besuchen bei Familienmitgliedern und Freunden nahelegt, wurde geändert.
Auf der Homepage des Ministeriums finden sich zahlreiche Fragen und Antworten zu den seit Mitte März geltenden Ausgangsbeschränkungen. Unter anderem findet sich hier die Frage: „Wann enden die Ausgangsbeschränkungen? Wann sind Besuche bei Familienmitgliedern oder Freunden wieder erlaubt?“
Die bis heute Vormittag unter dieser Frage stehende Antwort suggerierte, dass derartige Besuche tatsächlich verboten wären. Sie lautete nämlich schlicht: „Die Ausgangsbeschränkungen wurden bis Ende April verlängert. Am Ende des Monats erfolgt eine Evaluierung.“
„Natürlich ist das kein Verbot“
Auf APA-Anfrage stellte das Ministerium nun aber klar, dass Treffen im privaten Bereich durch die Verordnung zur Eindämmung der Pandemie nicht untersagt werden. „Natürlich ist das kein Verbot“, sagte eine Sprecherin. Die Antwort wurde nun um den Hinweis ergänzt, dass die „Verkehrsbeschränkungen“ sich auf öffentliche Orte beschränken.
„Der private Bereich ist davon nicht umfasst. Es wird allerdings wie bisher empfohlen, soziale Kontakte zu reduzieren und damit ein neuerliches Ansteigen der Infektionszahlen zu verhindern“, heißt es nun.
Die Frage, die impliziert, dass Besuche im privaten Rahmen verboten sind oder waren, war am Nachmittag jedoch unverändert auf der Seite des Ministeriums.
Beschränkungen gelten seit 16. März
Seit 16. März gilt ein grundsätzliches „Betretungsverbot“ für öffentliche Orte. Durch die weit gefassten Ausnahmen ist es allerdings jedermann erlaubt, sich auch ohne Angabe von Gründen im Freien aufzuhalten, wenn er das alleine oder mit seinen Mitbewohnern tut und dabei einen Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Personen einhält. Für private Treffen gelten diese Einschränkungen nicht. Die Beschränkungen laufen mit Ende April aus. Einen Plan für die weitere Vorgehensweise ab Mai will die Regierung am Dienstag vorstellen.
red, ORF.at/Agenturen