Weiterbildungszeit ersetzt Bildungskarenz ab 2026

Ab 2026 tritt die Weiterbildungszeit als neues und laut Regierung effizienteres Modell an die Stelle der bisherigen Bildungskarenz.

Während die alten Regelungen jährlich rund 650 Millionen Euro kosteten, sind künftig nur noch etwa 150 Millionen Euro im Budget vorgesehen. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat den Gesetzesentwurf zur Begutachtung vorgelegt, die Frist dafür läuft bis zum 29. September, wie das Ö1-Morgenjournal berichtet.

Der Rechnungshof und das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) hatten sich bereits seit längerem für eine Reform ausgesprochen, um die Wirkung der Maßnahme zu steigern. Die bisherige Bildungskarenz war mit Ende März ausgelaufen.

Kein Rechtsanspruch, aber Arbeitgeberbeteiligung

Wie schon zuvor gibt es auch bei der neuen Weiterbildungszeit keinen Rechtsanspruch. Zuständig bleibt das Arbeitsmarktservice (AMS). Neu ist jedoch, dass Arbeitgeber künftig mitzahlen müssen: Bei Einkommen über der Grenze von derzeit 3.225 Euro beteiligt sich der Betrieb mit 15 Prozent an der Weiterbildungsbeihilfe.

Zudem wurden die Kriterien im Vergleich zur alten Regelung deutlich verschärft. Ein unmittelbarer Anschluss an die Elternkarenz ist nicht mehr möglich. Außerdem prüft das AMS nun, ob die geplante Weiterbildung arbeitsmarktpolitisch sinnvoll und erfolgversprechend ist. Die Mindestanforderung liegt bei 20 Wochenstunden – oder 16 Stunden für Personen mit Betreuungspflichten.

Mehr Geld für Geringverdiener

Besonders für Menschen mit niedrigem Einkommen bringt die Reform Vorteile: Anstelle einer Orientierung am Arbeitslosengeld gibt es ab 2026 eine Mindestweiterbildungsbeihilfe von 1.212 Euro pro Monat – fast dreimal so viel wie bisher. Je nach vorherigem Gehalt kann die Unterstützung sogar bis zu 2.038 Euro betragen.

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