Mit den neuen Lockerungen kann nach dem Ende fast aller Einschränkungen unter Einhaltung der „3-G-Regel“ ab 1. Juli auch die Nachtgastronomie hoffen, im Sommer wieder richtig öffnen zu können. Außerdem dürften die Maskenregeln etwa für Handel oder Gastronomie gelockert werden, berichten die Agenturen.
Es sei möglich, dass Clubs und Discos im Lauf des Juli auch die klassischen Aktivitäten in Clubs und Discos – tanzen und trinken an der Bar – wieder anbieten können. Ebenfalls gelockert werden dürften die Maskenvorgaben: Mit 10. Juni ist die FFP2-Pflicht im Freien (also etwa auf Haltestellen, Märkten etc.) bereits gefallen, aber im Innenbereich, auch im Handel und in der Gastronomie, blieb sie. Denkbar ist hier die Rückkehr zum einfachen Mund-Nasen-Schutz.
(Agenturen/dunav.at)