Auch in der heurigen Vorweihnachtszeit sind der Wiener Handel und die Gastronomie von den Auswirkungen der Pandemie besonders belastet. Die Stadt Wien und die Wiener Wirtschaftskammer haben deshalb eine besondere Unterstützungsaktion für beide Branchen auf die Beine gestellt.
Das Weihnachtszuckerl
Wer am 18. oder 19. Dezember in einem der Wiener Geschäfte etwas einkauft, bekommt ein besonderes „Weihnachtszuckerl“: Mindestens 50 Prozent der Rechnungssumme, aber maximal 100 Euro pro Person werden refundiert – und zwar in Form der schon bekannten Wiener Gastrogutscheine. Diese können dann bei einem Wiener Gastronomie-oder Kaffeehausbetrieb eingelöst werden. Finanziert wird das Weihnachtszuckerl von der Stadt Wien und der Wiener Wirtschaftskammer je zur Hälfte.
„Der letzte Lockdown war aus epidemiologischer Sicht ein unverzichtbarer Schritt zum Wohle und zur Sicherheit aller, aber er hat den Wienerinnen und Wienern einiges abverlangt. Umso mehr möchte ich mich herzlich für den Zusammenhalt und die Solidarität bedanken, die alle Wienerinnen und Wiener gezeigt haben. Das Wiener Weihnachtszuckerl ist somit ein Zeichen der Wertschätzung an den Handel, die Gastronomie und an all jene, die mit ihren Weihnachtseinkäufen bislang gewartet haben. Zusammenhalten, einander wertschätzen und solidarisch sein – dies ist nicht nur das Wiener Rezept, um die Coronakrise zu meistern, sondern auch, um gesund, sicher und friedlich die Weihnachtszeit zu begehen“, so Bürgermeister Michael Ludwig.
„Der Dezember ist sowohl für den Wiener Handel als auch die Gastronomie Hauptsaison. Leider macht unseren Betrieben die Pandemie auch diesmal wieder einen Strich durch die Rechnung. Mit dem Wiener Weihnachtszuckerl unterstützen wir daher beide Branchen ganz gezielt. Wer kommendes Wochenende – es ist ja diesmal auch am Sonntag geöffnet – in den Wiener Geschäften einkauft, kann nicht nur sich selbst und seinen Lieben etwas Gutes tun, sondern auch dem stationären Handel, den Gastronomen und den Kaffeehausbetreibern“, sagt Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien.
„Die Stadt Wien ist besonders in herausfordernden Zeiten für alle Wienerinnen und Wiener da. So nehmen wir für das Wiener Weihnachtszuckerl gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Wien 4 Millionen Euro in die Hand, um den lokalen Handel und unsere Gastronomie zu unterstützen sowie für alle Wienerinnen und Wiener Anreize zu schaffen, im stationären Handel in Wien ihre Einkäufe zu tätigen. Das Weihnachtszuckerl reiht sich in eine Vielfalt an krisenbedingten Unterstützungsmaßnahmen ein und zeigt einmal mehr, dass Wien nicht stillsteht“, so Peter Hanke, Stadtrat für Finanzen und Wirtschaft.
So funktioniert die Aktion im Detail
Für die Aktion Wiener Weihnachtszuckerl stellen die Stadt Wien und die Wiener Wirtschaftskammer je zwei Millionen Euro zur Verfügung. Ab Montag, 20.12. kann jede Person ab 16 Jahren eine Rechnung hochladen. Weitere Infos dazu im Internet unter wiener-weihnachtszuckerl.at. Voraussetzung ist, dass in einem Wiener Geschäft des stationären Handels am 18. oder 19.12. eingekauft wurde. Einkäufe bei Unternehmen, die im letzten Lockdown offenhalten durften (Supermärkte, Apotheken, Geschäfte des täglichen Bedarfs, Tabak-Trafiken und ähnliches), sind dafür nicht berechtigt.
Rückvergütet werden dann mindestens 50 Prozent der Rechnungssumme, aber maximal 100 Euro in Form von Gastrogutscheinen (Stückelung zu 25 Euro). Da für die Aktion ein Gesamtbudget von vier Millionen Euro zur Verfügung steht, wird die Rückvergütung unter allen Einreichungen Anfang Jänner unter notarieller Aufsicht verlost. Jede Person kann nur einmal teilnehmen. Die Gewinner werden schriftlich verständigt. Die Gastrogutscheine können bei den teilnehmenden Wirts- und Kaffeehäusern eingelöst werden.