Wien kontrolliert Mietwohnungen

Während der Sommermonate hat der städtische Verbraucherschutzdienst in Wien die Rechtmäßigkeit der kurzfristigen Vermietung von Wohnungen überprüft.

Im Rahmen dieser Kontrolle wurden 611 Inspektionen durchgeführt. Sogar 500 Wohnungen, das heißt mehr als 80 Prozent, waren ohne entsprechende Genehmigung und wurden den zuständigen Behörden gemeldet. Im Falle ganzer Gebäude mit Apartments, die illegal vermietet wurden, in einigen Fällen ohne Notausgang für Gäste, was eine Gefahr darstellt, wurden insgesamt fünf Anzeigen erstattet.

„Kurzfristige Wohnungsvermietungen entziehen dem Markt dringend benötigten Wohnraum. Zum Wohle der Wiener Bürger hat sich der Verbraucherschutzdienst auf dieses Problem konzentriert. Die Zahl der illegalen Aktivitäten bei der Wohnungsvermietung unter dem Vorwand eines Nebenverdienstes hat weiter zugenommen. Wir werden die Zahl der Inspektionen erhöhen und die Kontrollen in Zukunft verstärken, da die Einhaltung der Vorschriften insbesondere im Wohnungssektor gewährleistet sein muss“, erklärte der Dienstleiter Andreas Kuthajl.

Ab dem 1. Juli 2024 gelten strengere Regeln gemäß dem Wiener Baugesetz. Kurzfristige Vermietungen können nur als Nebenerwerb durchgeführt werden, jedoch für maximal 90 Tage im Jahr. Die kommerzielle Vermietung von Wohnungen ist in der gesamten Stadt verboten, nicht nur in Wohngebieten. Wer seine Wohnung kommerziell vermieten möchte, muss einen Antrag bei den zuständigen Behörden stellen.

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