Die Maßnahmen sollen ab 1. Oktober gelten und voraussichtlich einen Monat lang in Kraft bleiben. Die angekündigten Maßnahmen sind:
- Gäste werden die Wiener Nachtgastronomie sowie Barbetriebe nur mit einem 2G-Nachweis betreten dürfen: sie müssen geimpft oder genesen sein. Ein negativer Corona-Test reicht künftig nicht mehr. MitarbeiterInnen in diesen Betrieben müssen geimpft, genesen oder PCR-getestet sein; ein Antigen-Test wird für MitarbeiterInnen nicht mehr ausreichen.
- Auch bei Zusammenkünften und Veranstaltungen über 500 Personen wird ein 2G-Nachweis vorgeschrieben (geimpft, genesen) – und zwar unabhängig davon, ob die Veranstaltung in- oder outdoor stattfindet und ob fixe Sitzplätze zugewiesen sind oder nicht.
- Bei Zusammenkünften und Veranstaltungen ab 25 Personen, für die übrige Gastronomie, für körpernahe Dienstleister und alle anderen Bereiche, wo aktuell ein 3G-Nachweis vorgeschrieben ist, müssen KundInnen und MitarbeiterInnen geimpft, genesen oder PCR-getestet sein; mit einem Antigen-Test wird kein Zutritt mehr zulässig sein. Dies gilt für alle Personen ab 12 Jahren. Für Kinder zwischen 6 Jahren und 12 Jahren ist der Zutritt weiterhin mit negativem Antigen-Test erlaubt.
- Im Handel wird es eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht für alle KundInnen und MitarbeiterInnen geben – unabhängig von der Branche und unabhängig vom Impfstatus. Für geimpfte oder genesene MitarbeiterInnen im Handel wird auch ein Mund-Nasen-Schutz zulässig sein.
Die Stadt Wien begründet die kommenden Maßnahmen mit den weiter steigenden Zahlen bei den Neuinfektionen und der Spitalsbelegung sowie der vergleichsweise niedrigen Impfquote in Österreich. Ziel der Maßnahmen sei daher, die Impfquote zu erhöhen und die Pandemie einzudämmen.
Die rechtverbindliche Verordnung für diese Maßnahmen liegt noch nicht vor und kann noch Änderungen zu dieser politischen Ankündigung bringen.
(dunav.at)