Die 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 5. Februar hat nun eine weitere Änderung für den Betrieb des Wiener Eistraum zur Folge: Ab Montag, 8. Februar 2021, müssen auf Sportstätten pro Gast 20 m2 (statt bisher 10m2) zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Personen, die sich zeitgleich auf dem Gelände des Wiener Eistraums aufhalten dürfen, wird durch diese neue Regelung auf 600 Personen beschränkt. Bislang konnten 1.200 (Hobby-)SportlerInnen gleichzeitig den Wiener Eistraum besuchen.
Trotz dieser Einschränkungen wird der Wiener Eistraum, wie geplant, bis inklusive 28. Februar 2021 geöffnet halten. BesucherInnen können sich wie schon bisher auf der Website www.wienereistraum.com sowie unter der Infohotline 01/40 900 40 über die Auslastung vor Ort informieren.
Am umfassenden Sicherheitskonzept der Sportstätte ändert sich dabei nichts: Weiterhin gilt auf allen Flächen der zwei-Meter-Abstand zu haushaltsfremden Personen. Die „Community Distance Marker“, kleine Geräte, die allen BesucherInnen ausgehändigt werden, helfen dabei, diesen Abstand einzuhalten. Zudem muss auf allen Bereichen des Eistraum-Geländes, außer auf dem Eis selbst, ein enganliegender Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das Sicherheitspersonal wurde in den vergangenen Wochen ebenfalls aufgestockt und sorgt für sichere Abläufe vor Ort.
Der 26. Wiener Eistraum startete am 24. Dezember 2020 und ist noch bis 28. Februar 2021 täglich von 10 bis 21 Uhr geöffnet.
Alle Informationen für BesucherInnen gibt es unter www.wienereistraum.com.
(wien.gv.at)