Winterausrüstungspflicht in Österreich in Kraft

In Österreich ist die saisonale Winterausrüstungspflicht für Kraftfahrzeuge in Kraft getreten und gilt bis zum 15. April 2025.

Autos, Kleintransporter und Mopedautos müssen auf allen Rädern wintertaugliche Reifen haben, wenn sie auf verschneiten, matschigen oder vereisten Straßen unterwegs sind. Diese Regelung soll die Verkehrssicherheit in der kalten Jahreszeit erhöhen.

Der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC) weist darauf hin, dass bei einem Unfall hohe Strafen drohen können, wenn das Fahrzeug nicht mit der vorgeschriebenen Winterausrüstung ausgestattet ist. Autofahrer riskieren in solchen Fällen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro sowie gravierende Konsequenzen für ihre Versicherungen.

Der ÖAMTC betont die Wichtigkeit der Einhaltung dieser Vorschriften, da unsachgemäße Reifen auf winterlichen Straßen nicht nur die Sicherheit der Fahrer gefährden, sondern auch das Risiko für andere Verkehrsteilnehmer erhöhen. Winterreifen sind speziell dafür entwickelt, auch bei niedrigen Temperaturen und glatten Straßenverhältnissen optimalen Grip zu gewährleisten und somit Unfälle zu vermeiden.

Die Einführung der Winterausrüstungspflicht soll sicherstellen, dass die Straßen in Österreich auch bei schwierigen Witterungsverhältnissen sicher befahrbar bleiben.

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