„Wir lehnen diesen Zeitpunkt ab und ersuchen dringend um ein späteres Inkrafttreten, etwa mit 1. Juli 2021“, heißt es in der Stellungnahme der WKÖ, Abteilung Sozialpolitik, im Begutachtungsverfahren.
Laut ORF will die WKÖ eine Verschiebung, da die innerbetriebliche Umsetzung der neuen Regelungen eine angemessene Vorlaufzeit brauche. Grundsätzlich begrüßt die WKÖ aber die geplanten Regelungen zum Homeoffice, die weitgehend auf einer Sozialpartnervereinbarung beruhen, berichtet der ORF.
(Agenturen)