Ab 1. Mai werden etliche Sportanlagen wieder geöffnet

Nach den ersten Lockerungen für die Wirtschaft am Dienstag, sollen auch das Sport- und Kultur-Leben in Österreich wieder angekurbelt werden. Für Vize-Kanzler Werner Kogler ist dies nun, dank der positiven Entwicklung der Zahlen, Schrittweise möglich. Aber es wird um sportliche Aktivitäten ohne Zuschauer gehen, gibt Kogler zu Bedenken.

Nun werden einzelne Anlagen wieder geöffnet, wobei abermals „Logik und Hausverstand“ gefragt sind, so Kogler. Geöffnet werden ab 1. Mai unter anderem:

  • Leichtathletikanlagen
  • Tennisplätze
  • Golfplätze
  • Pferdesportanlagen
  • Bogenschießen
  • Schießstätten

Auch Segelfliegen,etc werden wieder erlaubt sein. Es müsse Empfehlungen der Verbände folgen, etwa dass jeder Spieler im Tennis seinen eigenen Ball beim Aufschlag verwende, etc. Eine Empfehlung in zehn Punkten sei ausgearbeitet worden. Laufen, Radfahren seien erlaubt, aber bei den Regeln werde nachgeschärft:

Ein Meter sind der richtige Abstand für Menschen, die stehen und miteinander sprechen. Es sei nicht unlogisch, dass beim Laufen ein größerer Abstand einzuhalten sei. Empfohlen werden beim Schnellgehen 4 – 5 Meter und beim schnell Laufen 10 Meter, beim Fahrradfahren mit einem Tempo von 30 km/h rund 20 Meter.

Auch diagonal versetzt laufen, beim Überholen rechtzeitig ausscheren, etc. sei hilfreich. Wie gesagt, so Kogler: „Der Hausverstand ist wichtig.“ Bei den sogenannten Risikosportarten sei tunlichst darauf zu achten, dass das Risiko gering ist, um Rettungseinrichtungen und Spitäler nicht zu überfordern. Letztlich gehe es dabei auch um sozial verträgliches Verhalten, so Kogler.

Ausnahmen für Spitzensportler

Ausnahmen gibt es nun für Spitzensportler, insgesamt rund 600 an der Zahl (300 Heeressportler, 60 Polizeisportler, bis zu 100 Athleten im Bereich des Skiverbandes und weitere rund 100 Spitzensportler:

  • Sie dürfen auch Indoor-Sportstätten betreten, die Mindestabstände müssen allerdings eingehalten werden (2 Meter).
  • Mindestens 20 Quadratmeter pro Person müssten vorhanden sein, auch für die Betreuer, analog zu den Vorschriften in Supermärkten.
  • Ansonsten gelten die üblichen Vorschriften wie Desinfektion der Sportgeräte, Ausstattung mit Desinfektionsmitteln, etc.

(nachrichten.at)

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