Nun werden einzelne Anlagen wieder geöffnet, wobei abermals „Logik und Hausverstand“ gefragt sind, so Kogler. Geöffnet werden ab 1. Mai unter anderem:
- Leichtathletikanlagen
- Tennisplätze
- Golfplätze
- Pferdesportanlagen
- Bogenschießen
- Schießstätten
Auch Segelfliegen,etc werden wieder erlaubt sein. Es müsse Empfehlungen der Verbände folgen, etwa dass jeder Spieler im Tennis seinen eigenen Ball beim Aufschlag verwende, etc. Eine Empfehlung in zehn Punkten sei ausgearbeitet worden. Laufen, Radfahren seien erlaubt, aber bei den Regeln werde nachgeschärft: