Wie der ORF berichtet, sind daher Sportveranstaltungen zulässig. Auch das obligatorische Tragen von Masken für Kellner entfällt. Die Maskenpflicht gilt somit nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich und bei Dienstleistungen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch bei Demonstrationen muss ein Nasen-Mund-Schutz getragen werden.
Weitere Erleichterungen gibt es für die Gastronomie. Lokale dürfen nun um 5.00 statt bisher um 6.00 Uhr aufsperren. Buffets mit Selbstbedienung werden prinzipiell wieder möglich. Die Sperrstunde für geschlossene Veranstaltungen bis zu 100 Personen – also beispielsweise für Geburtstagsfeiern – fällt. Für kleine Bars wird der Thekenausschank möglich sein.
Kontakt- und Mannschaftssport wieder erlaubt
Sportbegeisterte dürfen ab 1. Juli wieder ihrem Hobby nachgehen – und zwar auch, wenn es sich um Kontakt- bzw. Mannschaftssport handelt. Die Mindestabstandsregeln gelten bei der Sportausübung sowohl drinnen als auch draußen nicht mehr. Voraussetzung ist aber, dass Hygieneregeln beachtet werden, außerdem müssen Anwesenheitslisten geführt werden.
Lockerungen gibt es ebenfalls für Zuschauerinnen und Zuschauer von Sportevents und Kulturveranstaltungen. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind in geschlossenen Räumen bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich bis zu 500 Personen erlaubt.
Änderungen gibt es beim Datenschutz in der Luftfahrt. Hier müssen die Passagierdaten nach Ablauf von 21 Tagen wieder gelöscht werden. Das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus Risikogebieten wurde hingegen bis 15. Juli verlängert.
(orf.at/dunav.at)