Altbaumieten steigen ab April 2023 um 8,6 Prozent

Laut Berechnung der Arbeiterkammer steigen ab 1. April die Richtwertmieten kräftig an. Mieter müssen im Durchschnitt mit Mehrkosten von rund 490 Euro pro Jahr rechnen.

Wohnen wird wieder teurer! Die Arbeiterkammer (AK) hat berechnet: Ab 1. April werden die Richtwertmieten um fette 8,6 Prozent steigen. Für einen Mieter oder eine Mieterin im Altbau sind durchschnittliche Mehrkosten von rund 490 Euro im Jahr zu erwarten. Betroffen sind rund 776.000 Mieter in Österreich. „Sie haben durch diese Teuerung Mehrkosten von rund 162 Millionen Euro“, sagt Thomas Ritt, Leiter der AK Abteilung Kommunal & Wohnen. Eine Familie in einer 90-Quadratmeter-Wohnung wird in Wien rund 620 Euro und in Vorarlberg rund 960 Euro jährlich mehr an Miete zahlen (kommen zum Richtwert noch Zuschläge hinzu, wird es noch teurer).

Ritt fordert: „Die Mieten sollen nicht öfter als einmal im Jahr erhöht werden und die Erhöhung auf zwei Prozent begrenzt werden – so lange, bis es zu einer großen, längst überfälligen Mietrechtsreform kommt. Zudem wollen wir die befristeten Mietverträge weghaben. Das lässt sich schnell umsetzen und entlastet Mieter enorm.“

Viele Befristungen im privaten Segment

Drei von vier neuen Mietverträgen im privaten Segment sind nur mehr befristet, dazu kommen laut AK unerlaubten Aufschlägen bei neuen, befristeten Altbaumieten, die Wohnen sehr teuer machen. Und wer seine zu hohe Miete und damit seine Rechte einklagt, müsse auch befürchten, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Viele tun das deshalb nicht. „So wird Recht zu einer leeren Hülle“, kritisiert Ritt.

Hintergrund

Gewöhnlich werden die Richtwertmieten alle zwei Jahre per 1. April an die Inflation angepasst. 2021 hat die Regierung aufgrund des Drängens von AK und Mietervereinigung die Anpassung ausgesetzt, um Bürger in der Coronapandemie zu entlasten und auf 2022 verschoben. Die Mieten stiegen im Vorjahr um fast sechs Prozent. Nun steht die nächste Mietteuerung an (ab April für neue, ab Mai für laufende Verträge). Die Erhöhung der Richtwerte veröffentlicht das Justizministerium im März. Wer einen Mietvertrag etwa in einem privaten Altbau – errichtet vor 1945 – nach dem 1. März 1994 unterschrieben hat, unterliegt dem Richtwertsystem. Die Erhöhung betrifft also alle in den vergangenen 27 Jahren abgeschlossenen Verträge, da sie (oft) entsprechende Anpassungsklauseln im Vertrag haben sowie Neuverträge. Die Richtwerte sind je nach Bundesland unterschiedlich hoch.

(kleinezeitung.at/Foto: Pixabay)

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