Das sind die größten Streitpunkten laut ,,ORF“ : nach Terror-Paragrafen Verurteilte können bei bedingter Entlassung zu einer Fußfessel verpflichtet werden und es wird ein neuer Straftatbestand für religiös motivierte Verbrechen eingeführt.
Auch für die islamische Glaubensgemeinschaft ändert sich zu deren Ärger einiges. So muss unter anderem künftig eine Art Imame-Verzeichnis geführt werden. Zudem wird die Religionsgesellschaft ausdrücklich gesetzlich verpflichtet, eine Aufstellung aller ihr zugehörigen Einrichtungen zu führen, berichtet der ,,ORF“.
Im Justizteil geht es unter anderem um die Ausweitung der gerichtlichen Aufsicht auf Täter, die gegen Terror-Paragrafen, aber auch gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben. Mittels Weisungen kann auf eine Distanzierung des Täters von seinem Umfeld, das zur Radikalisierung beigetragen hat, hingewirkt werden. Das kann gewisse Orte wie Bethäuser meinen, aber auch Tätigkeiten wie Arbeit in Jugendvereinen können untersagt werden.
Überwacht werden kann dies mittels elektronischer Hilfsmittel wie der Fußfessel. Dafür notwendig ist nicht nur die Zustimmung des Betroffenen, sondern auch, dass die Verurteilung eine Strafe von über 18 Monaten umfasste. Eine Novelle aus dem Infrastrukturressort schließt Terrorverdächtige vom Führerschein aus, berichtet ,,ORF“.
Etabliert wird ein Straftatbestand bezüglich religiös motivierter extremistischer Verbindung. Erleichtert werden soll die Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft, wobei diese nur bei Doppel-Staatsbürgern möglich ist. Verboten werden diverse Symbole von als radikal eingestuften Organisationen.
(dunav.at/Quelle: orf.at)