Laut die Agenturen werden viele bisher geschlossene Bereiche wieder aufsperren dürfen. Dazu gehören die Gastronomie, die Hotellerie, geschlossene Sportstätten wie Fitnessstudios, die meisten Kultureinrichtungen und Freizeitbetriebe. Eine Ausgangsbeschränkung wird es nicht mehr geben.
In allen Bereichen muss man für den Zugang einen negativen Infektionsstatus nachweisen können – entweder digital oder auf Papier. Dieser „Grüne Pass“ sei der Schlüssel zu den Lockerungen, so Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Es braucht entweder einen negativen Coronavirus-Test, eine Impfung oder ein Attest für eine überstandene Covid-19-Erkrankung. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sprach von einer „3-G-Regel: getestet, geimpft oder genesen“. Eine „geringe epidemiologische Gefährdung“ sei der „Dreh- und Angelpunkt“ der Lockerung, so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), so die Agenturen.
Wie lange die Tests gültig sind, hängt von der Methode ab: Negative Selbsttests mit einer Erfassung des Ergebnisses in einem behördlichen Datenerfassungssystem sind 24 Stunden gültig, Antigen-Tests 48 Stunden und PCR-Tests 72 Stunden. Betriebe können auch an Ort und Stelle Tests durchführen, diese gelten dann nur für die Dauer des Aufenthalts. Keine Testpflicht gibt es im Handel und in Museen.
Menschen, die bereits eine Erkrankung durchgemacht haben, sind ab dem Zeitpunkt der Genesung ein halbes Jahr lang von der Testpflicht befreit. Dritter Punkt ist die Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff. Gültigkeit hat hier schon eine Erstimpfung, und zwar ab dem 22. Tag und nicht länger als drei Monate. Länger ist die Frist bei erfolgter Zweitimpfung (oder wenn ein Vakzin verwendet wurde, bei dem nur eine Impfung vorgesehen ist), auch hier gibt es aber ein Limit: Dieses liegt bei neun Monaten nach der zweiten (oder einzig nötigen) Impfung, berichten die Agenturen.
Weitere Regeln können Sie hier lesen.
(Agenturen/orf.at)