Auch die PCR-Testpflicht für Besucherinnen und Besucher in Spitälern und Pflegeheimen entfällt, die Besuchergrenze von drei Personen pro Tag wird aufgehoben, sagte der Bürgermeister bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Beratungen. Die geltende Wiener Verordnung läuft bis Ende Februar und wird somit nicht verlängert. „Der Großteil der Wienerinnen und Wiener hat die Maßnahmen konsequent mitgetragen“, sagte Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ).
Der Bund hat ein Ende der Coronavirus-Bestimmungen bis spätestens 30. Juni angekündigt, die Maskenpflicht in vulnerablen Bereichen wie Spitälern und Pflegeheimen soll mit 30. April enden. Das werde auch in der Bundeshauptstadt gelten, „wir orientieren uns an den Bundesgegebenheiten“, sagte der Wiener Bürgermeister.
Die Wiener Linien und die ÖBB könnten die Maskenpflicht zwar darüber hinaus in die Hausordnung bzw. in die Beförderungsbedingungen aufnehmen, dass sie es machen, wurde allerdings schon verneint. Man würde die Maskenpflicht nur auf Basis rechtlicher Grundlagen in Form von Verordnungen verhängen, hieß es von den Wiener Linien. Von den ÖBB hieß es, was im Bundesland gilt, werde übernommen.
(ORF.at/Foto: Gettyimages)