Das OLG hob damit das erstinstanzliche Urteil auf, das ihn wegen irreführender Aussagen im Zusammenhang mit der Besetzung des Aufsichtsrats der Staatsholding ÖBAG schuldig gesprochen hatte.
Anders fiel die Entscheidung im Fall seines damaligen Kabinettschefs Bernhard Bonelli aus: Die bedingte Haftstrafe von sechs Monaten wegen Falschaussage wurde vom Drei-Richter-Senat bestätigt. Beide Urteile sind rechtskräftig.
Im Zentrum des Prozesses stand die Frage, ob Kurz bei seiner Aussage vor dem U-Ausschuss am 23. Februar 2024 seine tatsächliche Rolle im Auswahlprozess für den ÖBAG-Aufsichtsrat heruntergespielt hatte. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) warf ihm vor, bewusst den Eindruck erweckt zu haben, nur am Rande involviert gewesen zu sein. Das Erstgericht hatte diesen Vorwurf als erwiesen angesehen.
Das OLG Wien kam nun jedoch zu einem anderen Schluss: „Der objektive Tatbestand der falschen Beweisaussage ist nicht erfüllt“, so das Urteil. Kurz habe eingeräumt, in den Prozess eingebunden gewesen zu sein, womit die zentrale Ja-Nein-Frage korrekt beantwortet worden sei. Dass seine Ausführungen der Fragestellerin Stephanie Krisper (NEOS) nicht genügt hätten, sei nicht ausschlaggebend. Die Befragungszeit sei zu diesem Zeitpunkt beendet gewesen – eine abschließende Klarstellung sei Kurz nicht mehr möglich gewesen.
Im Fall Bonelli hingegen sah das Gericht klare Widersprüche: Auf die Frage, ob er gewusst habe, dass Kurz den Unternehmer Siegfried Wolf als Vorsitzenden des ÖBAG-Aufsichtsrates favorisiert habe, antwortete er mit „Nein“. Chatprotokolle und frühere Aussagen belegten jedoch, dass er sehr wohl davon gewusst hatte – die Verurteilung blieb daher bestehen.
Nach der Urteilsverkündung zeigte sich Sebastian Kurz erleichtert. Vor dem Justizpalast erklärte er gegenüber den Medien:
„Ich bin über Jahre mit falschen Anschuldigungen konfrontiert worden – heute hat sich bestätigt, was ich von Anfang an gesagt habe.“ Die Verurteilung seines langjährigen Mitarbeiters Bonelli bezeichnete er als „zutiefst bedauerlich“.
Der Prozess hatte weit über die Parteigrenzen hinaus politische und mediale Wellen geschlagen – mit dem Freispruch für Kurz ist nun ein zentrales Kapitel abgeschlossen.