Diese Regel gilt jedoch nicht in allen Branchen. Ein Abstand von einem Meter bleibt weiterhin in Kraft.
Die Maskenpflicht bleibt in Taxis, im Gesundheitsbereich, in Branchen, in denen Abstand zu halten nicht möglich ist, zum Beispiel beim Friseur und in Kosmetiksalons, in Labors und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dies bedeutet auch, dass in Fahrzeugen noch Masken getragen werden müssen.
M.V. (dunav.at)