Kroatisches Gericht erlaubt Sänger den Ustascha-Gruß

Der ultranationalistische kroatische Sänger Marko Perkovic alias „Thompson“ darf den faschistischen Ustascha-Gruß „Za dom – spremni“ (Für die Heimat – bereit) bei seinen Konzerten verwenden.

Der umstrittene Ausruf in einem seiner Lieder stelle keinen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung dar, beschloss das oberste Gericht für Ordnungswidrigkeiten gestern.

Die Entscheidung des Gerichts wurde von 20 Richtern des Gerichts mit einer Mehrheit von 15 gegen vier getroffen, wie kroatische Medien berichteten. Sie wird künftig als Präzedenzfall für alle Fälle vor diesem Gericht gelten, berichteten kroatische Medien.

Das gleiche Gericht urteilte in einer Reihe von Entscheidungen in den vergangenen fünf Jahren, dass der Ausruf ein Delikt darstelle. Nach einem Freispruch für Thompson im Vorjahr, der im Widerspruch zur vorherigen Gerichtspraxis stand, wurde die Causa von allen Richtern des Gerichts beraten.

Thompsons Lied „Bojna Cavoglave“ (Bataillon von Cavoglave) beginnt mit dem Ustascha-Gruß. Der Song, mit dem er 1991 berühmt wurde, gilt als inoffizielle Hymne der kroatischen Soldaten während des Kroatien-Krieges (1991–1995).

Zahlreiche Kritik

Die Gerichtsentscheidung löste Kritik aus. Die Entscheidung sei „ein weiterer Schritt, mit dem sich Kroatien von den zivilisierten Ländern und Völkern distanziert“, kritisierte die oppositionelle Bürgerlich-Liberale Allianz (GLAS). Die Zagreber NGO „Haus der Menschenrechte“ zeigte sich empört.

Auch die frühere Ministerpräsidentin Jadranka Kosor war kritisch: „Das Gericht im Land, das die EU-Ratspräsidentschaft innehat, hat die Entscheidung getroffen, dass ein faschistischer Gruß im Lied okay ist. (…) Stellt euch einen ähnlichen Fall in dem Land vor, das bald die Ratspräsidentschaft übernimmt“, twitterte Kosor mit Anspielung auf Deutschland, das mit Juli den Ratsvorsitz übernimmt.

In Kroatien gibt es immer wieder Diskussionen über die Zulässigkeit des umstrittenen Ausrufs, der im Zweiten Weltkrieg offizieller Gruß der faschistischen Ustascha war und im Kroatien-Krieg von einer rechten paramilitärischen Gruppe verwendet wurde.

Der kroatische Verfassungsgerichtshof hatte in mehreren Urteilen festgehalten, dass die Verwendung verfassungswidrig sei. „Za dom – spremni“ wurde vom Höchstgericht eindeutig als Gruß der faschistischen Ustascha bezeichnet. Erst unlängst rief Staatspräsident Zoran Milanovic das Parlament auf, den Ausruf und damit die Verherrlichung der Ustascha per Gesetz zu verbieten.

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