Der öffentliche Aufruf zur Vergabe dieser Anreize läuft bis zum 23. September und wurde vom Bürgermeister der Gemeinde, Ognjen Milinković, angekündigt.
Das Recht auf Beihilfen in der landwirtschaftlichen Produktion können alle juristischen und natürlichen Personen ausüben, die einen landwirtschaftlichen Betrieb im Bereich Gacko haben und die die vom Regelwerk vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Gefördert werden Zuschüsse im Vieh- und Obstbau, für Kapitalanlagen und die Mitfinanzierung von Versicherungsprämien.
Ein landwirtschaftlicher Haushalt kann das Recht auf Förderung nur aus einem dieser Gründe ausüben, und die Landwirte sollten einen entsprechenden Antrag bei der Allgemeinen Landwirtschaftsgenossenschaft Gacko stellen.