Der Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) betonte, dass der Umsatzersatz per se nicht besteuert wird.
„Der Umsatzersatz wird jedoch in die Jahresbetrachtung einberechnet, und ein allfälliger Gewinn wird besteuert“, sagte Blümel heute zur APA. Der Umsatzersatz – egal ob 80 Prozent für Gastronomie und Hotellerie oder gestaffelt im Handel – führt somit nur dann zu einer Besteuerung, wenn ein Unternehmen im Gesamtjahr 2020 insgesamt einen Gewinn erwirtschaftet, berichten die Agenturen.
Im Finanzministerium wird argumentiert, dass sich so auch die Frage einer Überkompensation nicht stelle – also dass Betriebe mehr Hilfen bekommen, als sie in normalen Zeiten verdienen könnten.
(Agenturen)