Neue Coronavirus-Hilfen ab Montag beantragbar

Es geht um den gestaffelten Umsatzersatz bis zu 800.000 Euro für den nun auch vom Lockdown betroffenen Handel.

Der Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) betonte, dass der Umsatzersatz per se nicht besteuert wird.

„Der Umsatzersatz wird jedoch in die Jahresbetrachtung einberechnet, und ein allfälliger Gewinn wird besteuert“, sagte Blümel heute zur APA. Der Umsatzersatz – egal ob 80 Prozent für Gastronomie und Hotellerie oder gestaffelt im Handel – führt somit nur dann zu einer Besteuerung, wenn ein Unternehmen im Gesamtjahr 2020 insgesamt einen Gewinn erwirtschaftet, berichten die Agenturen.

Im Finanzministerium wird argumentiert, dass sich so auch die Frage einer Überkompensation nicht stelle – also dass Betriebe mehr Hilfen bekommen, als sie in normalen Zeiten verdienen könnten.

 

 

(Agenturen)

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