Wie das Gesundheitsministerium per Aussendung mitteilte, wird ab dem 27. September die behördliche Absonderung von 14 Tagen auf zehn Tage verkürzt.
Zudem ist ein „Freitesten“ mittels PCR-Test für K1-Kontaktpersonen dann bereits ab dem fünften Tag der Quarantäne möglich.
(Agenturen)