Kommt es zu einer Gutschrift, kann diese nach Bescheidzustellung überwiesen bzw. ausgezahlt werden. Im Falle von Ergänzungsansuchen – also Nachfragen oder -Forderungen des BMF zum Steuerausgleich – so kann die Bearbeitungsdauer länger ausfallen. In der Regel erfolgt die Bearbeitung und Auszahlung jedoch binnen weniger Wochen.
Das bedeutet, dass eine Auszahlung für die Gutschrift des Jahres 2023 wohl spätestens im September 2024 erfolgen sollte, sofern die maximale Bearbeitungsdauer benötigt und keine Ergänzungsansuchen gestellt werden.
500 Euro höhere Gutschrift
Finanz.at