Wartezeit beim Steuerausgleich: Wann kommt die Auszahlung?

Grundsätzlich hat das Finanzamt bis zu sechs Monate Zeit, um den Antrag zu bearbeiten und einen Bescheid über das Ergebnis der Arbeitnehmerveranlagung an die AntragstellerInnen zu übermitteln.

Kommt es zu einer Gutschrift, kann diese nach Bescheidzustellung überwiesen bzw. ausgezahlt werden. Im Falle von Ergänzungsansuchen – also Nachfragen oder -Forderungen des BMF zum Steuerausgleich – so kann die Bearbeitungsdauer länger ausfallen. In der Regel erfolgt die Bearbeitung und Auszahlung jedoch binnen weniger Wochen.

Das bedeutet, dass eine Auszahlung für die Gutschrift des Jahres 2023 wohl spätestens im September 2024 erfolgen sollte, sofern die maximale Bearbeitungsdauer benötigt und keine Ergänzungsansuchen gestellt werden.

500 Euro höhere Gutschrift

Der Steuerausgleich für das Jahr 2023 kann bereits jetzt eingereicht werden, auch wenn der Jahreslohnzettel noch nicht an das Finanzamt übermittelt wurde. Die Bearbeitung durch die Behörden kann jedoch erst erfolgen, wenn alle Unterlagen und Daten des zu veranlagenden Jahres vorhanden sind. Der Lohnsteuerausgleich kann auch heuer wieder mit der neuer Steuer-App innerhalb weniger Minuten eingereicht werden.

Finanz.at

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