Neue Schutzregeln für freie Dienstnehmer ab 2026

Ab dem 1. Jänner 2026 sollen freie Dienstnehmer:innen in Österreich mehr Schutz am Arbeitsplatz erhalten.

Wie das Sozial- und Arbeitsministerium heute mitteilte, sollen künftig auch Kollektivverträge (KV) für arbeitnehmerähnliche freie Dienstverhältnisse möglich sein. Zudem werden neue Kündigungsfristen eingeführt.

Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) erklärte im Ö1-Mittagsjournal, dass mit den Maßnahmen die Umgehung arbeitsrechtlicher Standards erschwert und faire Bedingungen für freie Dienstnehmer:innen geschaffen werden sollen.

Mindeststandards und Kollektivverträge

Laut Ministerium haben mehrere öffentlich gewordene Fälle – etwa bei Lieferando, wo angestellte Mitarbeitende durch freie Dienstnehmer ersetzt werden sollten – den dringenden Handlungsbedarf gezeigt. Ziel ist es, Mindeststandards bei Arbeitsbedingungen, Bezahlung und Rechten festzulegen.

Künftig können arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer:innen in Kollektivverträge einbezogen werden.

Neue Kündigungsregelungen ab 2026

Die wichtigsten Punkte des neuen Regelwerks:

  • Kündigungsfrist: 4 Wochen (ab dem zweiten Dienstjahr: 6 Wochen)

  • Probezeit: 1 Monat – in dieser Zeit ist eine sofortige Auflösung möglich

  • Kündigungstermine: jeweils zum 15. und Monatsende

  • Die neuen Regeln gelten nicht rückwirkend, sondern nur für Dienstverhältnisse, die ab dem 1. Jänner 2026 neu abgeschlossen werden.

  • Vertraglich bessere Bedingungen für Dienstnehmer:innen bleiben weiterhin erlaubt.

Politische Unterstützung

Die neuen Regelungen wurden von der Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl, SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim sowie dem arbeitspolitischen Sprecher der SPÖ, Josef Muchitsch, begrüßt.

Arbeitsministerin Schumann betonte:

„Erstmals gibt es klare arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für freie Dienstverhältnisse – mit geregelten Mindestentgelten, Kündigungsschutz und der Möglichkeit zur Integration in Kollektivverträge.“

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