Wie der Landesrat für Sicherheit und Integration, Martin Antauer (FPÖ), erklärte, werden Personen, die das Erlernen der deutschen Sprache ablehnen oder nicht an Integrationskursen teilnehmen wollen, künftig keinen Anspruch mehr auf finanzielle Unterstützung haben.
„Wer sich nicht integrieren will, hat in unserem Sozialsystem nichts verloren“, betonte Antauer.
Gemäß dem neuen Niederösterreichischen Sozialhilfegesetz kann jede Person, die Behörden falsche Angaben macht, mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro belegt werden. Im Falle der Nichtzahlung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen.
Die neuen Regelungen schaffen zudem eine digitale Vernetzung zwischen dem Innenministerium und dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF). Das bedeutet, dass Verstöße wie der Abbruch von Kursen oder das Fernbleiben vom Unterricht künftig unmittelbar erfasst und sanktioniert werden können.
Neben der sprachlichen Integration wird auch die Arbeitsbereitschaft zu einer zentralen Voraussetzung für den Erhalt von Sozialhilfe.
„Wer sich hartnäckig weigert, ein angebotetes Arbeitsverhältnis anzunehmen, wird keinen Cent mehr aus dem Sozialfonds erhalten“, so Antauer weiter.
Ziel der neuen Maßnahmen sei es laut dem Landesrat, gegen „soziale Schmarotzer und Integrationsverweigerer“ vorzugehen. Niederösterreich wolle sich dabei als Vorbild für andere Bundesländer positionieren.
„Wer seine Integrationspflichten nicht erfüllt, verliert das Recht auf Unterstützung – ohne Ausnahme und ohne Pardon“, schloss Antauer.