Ab 25. Jänner müssen die FFP2 im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Märkten, bei Dienstleistern wie Kfz-Werkstätten sowie in Ordinationen und Verwaltungsgebäuden. Die Masken sollen zum Selbstkostenpreis in Supermärkten angeboten werden.
Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind wie bisher vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen.
(dunav.at)