Es gilt die 2-G-Regel, es dürfen also nur Geimpfte und Genesene hinein. In geöffneten Lokalen gilt eine FFP2-Maskenpflicht außer am Sitzplatz selbst. Außerdem muss man seine Kontaktdaten angeben.
Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen sind in Gastronomiebetrieben innen nicht gestattet, draußen (etwa im Gastgarten) können es bis zu 300 Gäste sein. Einschränkungen gibt es aber weiterhin: Die Gastronomie muss gemäß der bundesweiten Regelung um 23.00 Uhr zusperren.
Keine Änderung gibt es vorerst für die Nachtgastronomie. Sie bleibt in ganz Österreich bis auf Weiteres geschlossen. Allerdings befürchten Virologen durch die Verbreitung der neuen Coronavirus-Variante Omikron einen rasanten Anstieg der Infektionszahl. Manche sprechen daher nur von einer Verschnaufpause im Kampf gegen die Pandemie.
(Agenturen)