Diese Entscheidung gab der Wiener Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ) bekannt. Die geplante Abgabe sah eine Staffelung von 300 € für Wohnungen bis 60 m², 450 € für Wohnungen bis 130 m² und 550 € für größere Objekte vor, wobei Wiener Hauptwohnsitzinhaber davon ausgenommen gewesen wären.
Die Verschiebung erfolgt im Zuge einer Verfassungsänderung, die den Bundesländern mehr Handlungsspielraum einräumt. Angesichts der komplexen Wohnmarktsituation in Wien prüft die Stadt nun alternative Optionen für die Abgabenregelung, um den spezifischen Anforderungen des Wiener Wohnungsmarkts gerecht zu werden.