Die Brüsseler Behörde warf London gestern vor, gegen wesentliche Teile des Nordirland-Protokolls zu verstoßen. Vertragsverletzungsverfahren können zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen und mit einer Geldstrafe enden.
Kritik an „mangelnder Bereitschaft“
Im Geiste der konstruktiven Zusammenarbeit habe man mehr als ein Jahr von bestimmten Vertragsverletzungsverfahren abgesehen, teilte die EU-Behörde mit. „Die mangelnde Bereitschaft des Vereinigten Königreichs, sich auf eine sinnvolle Diskussion einzulassen, und das fortgeschrittene Verfahren zur Verabschiedung des Nordirland-Protokoll-Gesetzes durch das britische Parlament laufen diesem Geist jedoch direkt zuwider“, hieß es.
Konkret gehe es bei den Vorwürfen darum, dass etwa geltende Zollvorschriften nicht eingehalten und bestimmte EU-Vorschriften nicht umgesetzt würden. Großbritannien hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren.
EU erhöhte Druck
Der Streit zwischen der EU und Großbritannien über die Umsetzung der Brexit-Regeln dauert schon lange an. Zuletzt hatte die EU-Kommission den Druck auf London im Juni erhöht. Damals startete die Behörde zwei neue Vertragsverletzungsverfahren und nahm ein weiteres wieder auf.
Das Nordirland-Protokoll ist Teil des 2019 geschlossenen Abkommens über den Austritt Großbritanniens aus der EU. Es sieht vor, dass die zum Vereinigten Königreich gehörende Provinz weiter den Regeln des EU-Binnenmarkts und der Europäischen Zollunion folgt. Damit sollten Warenkontrollen an der Grenze zum EU-Mitglied Irland verhindert werden, um ein Wiederaufflammen des Konflikts zwischen Befürwortern und Gegnern einer Vereinigung der beiden Teile Irlands zu verhindern.
(ORF.at/Agenturen)