Das Recht der Republika Srpska, mit eigener Stimme zu sprechen.

Ana Tišić Babić

Es gibt Momente im politischen Leben, in denen die Gründung einer Institution nicht bloß ein administrativer Akt ist, sondern die Antwort auf Umstände, die politisch nicht länger tragbar sind. Die Errichtung des Büros für internationale Zusammenarbeit der Republik Srpska ist genau eine solche Entscheidung. Sie ergibt sich aus einer einfachen Tatsache, die sich nicht länger hinter diplomatischen Formulierungen verbergen lässt: Die internationale Stellung von Bosnien und Herzegowina spiegelt seit Langem kein Gleichgewicht zwischen den Interessen seiner konstituierenden Teile mehr wider, und die Republik Srpska kann nicht hinnehmen, dass ihre Interessen international vertreten werden, ohne dass sie auf den Inhalt dieser Vertretung einen tatsächlichen Einfluss hat.

Die Beziehungen innerhalb von Bosnien und Herzegowina sind tief zerrüttet. Dies ist nicht die Folge eines einzelnen politischen Konflikts, einer einzelnen Amtszeit oder einer einzelnen Entscheidung. Es handelt sich um ein langjähriges strukturelles Problem, in dem das, was gemeinsam sein sollte, schrittweise aufgehört hat, wirklich gemeinsam zu sein, während Institutionen, die den komplexen verfassungsrechtlichen Charakter von Bosnien und Herzegowina widerspiegeln sollten, zunehmend als Instrumente einer einzigen politischen Vorstellung des Landes eingesetzt werden.

Die Außenpolitik ist vielleicht das deutlichste Beispiel für dieses Problem.

In den internationalen Beziehungen gibt es keine neutrale Vertretung. Wer das Problem definiert, die Gesprächspartner auswählt, Prioritäten setzt, Botschaften formuliert und politische Entwicklungen interpretiert, übt politische Macht aus. Deshalb war die Frage, wer im Namen von Bosnien und Herzegowina spricht, nie bloß eine technische Frage der Diplomatie. Sie ist eine Frage politischer Handlungsfähigkeit.

In der internationalen Politik verliert man nicht erst dann, wenn einem die Argumente ausgehen. Man verliert in dem Moment, in dem man akzeptiert, dass jemand anderer die eigenen Argumente an seiner Stelle auslegen darf.

Die Republik Srpska wurde auf internationaler Ebene viel zu lange nahezu ausschließlich durch eine negative Brille betrachtet. Über sie wurde als über ein zu lösendes Problem, ein zu beseitigendes Hindernis oder ein zu disziplinierendes politisches Phänomen gesprochen. Ihre Positionen wurden oft nicht aus der Perspektive ihrer legitimen Interessen beurteilt, sondern anhand vorgegebener politischer Kategorien. Dadurch entstand eine Lage, in der andere über die Republik Srpska sprachen, während der Raum, in dem die Republik Srpska selbst zu Wort kommen konnte, unverhältnismäßig eng blieb.

Das ist keine Frage der Kommunikation. Es ist eine Frage der Macht.

Völker verschwinden nicht zuerst von der Landkarte. Sie verschwinden, wenn sie akzeptieren, dass andere ihnen sagen dürfen, wer sie sind, was sie anstreben dürfen und wo die Grenzen ihrer Interessen liegen. Das Recht einer politischen Gemeinschaft, ihre eigenen Interessen zu erklären, ist eines der grundlegenden Merkmale politischer Handlungsfähigkeit. Wer keine Möglichkeit hat, seine eigene Auslegung darzulegen, wird zum Gegenstand der Auslegung anderer. Wer seine eigenen Interessen nicht artikulieren kann, wird früher oder später zum Gegenstand der Interessen anderer.

Die Republik Srpska kann eine solche Stellung nicht länger akzeptieren.

Das Problem reicht tiefer, denn hinter vielen institutionellen Streitigkeiten in Bosnien und Herzegowina steht ein politisches Projekt, das beim richtigen Namen genannt werden muss. Es handelt sich um ein unitaristisches und zentralistisches Konzept, nach dem sich Bosnien und Herzegowina schrittweise von seiner durch Dayton geschaffenen Struktur entfernen soll, während der tatsächliche politische Einfluss der Republik Srpska fortlaufend geschmälert würde.

Eine solche Politik wird selten offen betrieben. Sie wird schrittweise umgesetzt. Heute eine Zuständigkeit, morgen eine neue Auslegung, übermorgen eine neue institutionelle Praxis. Was zu einem Zeitpunkt als Ausnahme dargestellt wird, wird im nächsten zum Präzedenzfall und letztlich zur Regel.

Die Außenpolitik ist in diesem Prozess besonders wichtig, weil die internationale Vertretung auch die politische Realität im Land prägt. Gelingt es einem politischen Konzept, die Außendarstellung von Bosnien und Herzegowina zu monopolisieren, erhält es die Möglichkeit, seine eigene Auslegung des Landes als die einzig legitime darzustellen.

Gerade deshalb darf Gleichberechtigung nicht nur auf dem Papier bestehen.

Wenn die Republik Srpska die Folgen internationaler Entscheidungen, wirtschaftlicher Prozesse, der europäischen Integration, regionaler Beziehungen und geopolitischer Veränderungen trägt, dann muss sie eine echte Möglichkeit haben, ihre Interessen gegenüber den Akteuren, die in diesen Fragen Entscheidungen treffen, unmittelbar zu vertreten. Alles andere schafft ein strukturelles Ungleichgewicht. Gleichberechtigung ohne Stimme ist keine Gleichberechtigung.

Die gegenwärtige politische Praxis zeigt, dass die internationale Präsenz föderaler oder dezentralisierter Einheiten keine Ausnahme, sondern ein übliches Merkmal gut funktionierender politischer Systeme ist. In der Bundesrepublik Deutschland, einer der stabilsten Föderationen Europas, sieht Artikel 32 des Grundgesetzes vor, dass die Länder, soweit sie zur Gesetzgebung befugt sind, mit Zustimmung der Bundesregierung Verträge mit auswärtigen Staaten schließen können. Die deutschen Länder unterhalten eigene Vertretungen und fördern ihre wirtschaftlichen, bildungspolitischen und kulturellen Interessen aktiv auf internationaler Ebene. Die belgische Erfahrung geht noch einen Schritt weiter: In ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen haben die Regionen und Gemeinschaften umfangreiche internationale Kapazitäten entwickelt, einschließlich direkter Außenkontakte und eines Maßes an eigenständigem Handeln gegenüber anderen Staaten. Die Schweizer Kantone wiederum wirken an der Ausarbeitung von Positionen mit, wenn internationale Entscheidungen ihre Zuständigkeiten unmittelbar berühren, denn ein ernsthafter Bundesstaat erkennt an, dass die Verantwortung für Folgen nicht vom Recht auf Mitwirkung an Entscheidungen getrennt werden kann. Selbst in den Vereinigten Staaten, wo einzelne Bundesstaaten keine Außenpolitik im herkömmlichen Sinn betreiben, unterhalten sie aktiv internationale Handels-, Investitions- und Bildungsbüros. Dies spiegelt die seit Langem bestehende Erkenntnis wider, dass der Schutz konkreter Interessen nicht dasselbe ist wie Konkurrenz zur Bundesregierung. Die Frage lautet daher nicht, ob eine politische Gemeinschaft das Recht hat, in Bereichen, die ihre verfassungsrechtlichen und entwicklungsbezogenen Interessen berühren, internationale Kontakte aufzubauen, sondern ob sie bereit ist, dieses Recht verantwortungsvoll, professionell und konsequent wahrzunehmen.

Die Errichtung des Büros für internationale Zusammenarbeit ist daher vor allem die Entscheidung der Republik Srpska, die Rolle eines Objekts in internationalen Angelegenheiten nicht länger zu akzeptieren.

Wir fordern nicht das Recht, im Namen anderer zu sprechen. Wir übernehmen die Verantwortung, im eigenen Namen zu sprechen.

Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Das Büro ist weder ein administratives Beiwerk noch eine zeremonielle Ergänzung oder eine Institution, die bloß geschaffen wurde, um neue Posten einzurichten. Es soll als Instrument für ein ernsthaftes, professionelles und dauerhaftes internationales Engagement der Republik Srpska dienen. Sein Zweck besteht nicht darin, außerhalb der bestehenden verfassungsrechtlichen Ordnung eine parallele Diplomatie zu schaffen, sondern innerhalb dieses Rahmens eine ergänzende diplomatische Handlungsfähigkeit aufzubauen und die Interessen der Republik Srpska dort zu schützen, wo sie derzeit nicht ausreichend vertreten sind.

Das ist keine Eskalation. Es ist eine institutionelle Antwort auf ein bestehendes Ungleichgewicht.

Das Büro für internationale Zusammenarbeit ist kein Luxus. Es ist eine längst überfällige Form institutioneller Selbstbehauptung. Unsere Prioritäten müssen daher konkret sein.

Die erste besteht darin, die verfassungsrechtliche Stellung der Republik Srpska zu verteidigen und die durch Dayton geschaffene Struktur von Bosnien und Herzegowina international konsequent zu erläutern. Dayton ist weder eine historische Fußnote noch eine vorübergehende Regelung, die nur so lange gilt, wie sie manchen politisch gelegen kommt. Es ist das Fundament der heutigen verfassungsrechtlichen Ordnung von Bosnien und Herzegowina und der Rahmen, innerhalb dessen sein politisches Leben möglich ist.

Die zweite Priorität besteht darin, direkte Beziehungen zu Regierungen, Parlamenten, politischen Parteien, akademischen Institutionen, Wirtschaftsverbänden, Forschungszentren und anderen maßgeblichen internationalen Akteuren aufzubauen. Die Republik Srpska muss dort präsent sein, wo Positionen gestaltet werden, und nicht erst dort, wo bereits gefasste Schlussfolgerungen nachträglich mitgeteilt werden.

Die dritte besteht darin, politische Prozesse zu verfolgen, die unmittelbare Folgen für die Republik Srpska haben können – von der europäischen Integration und der Sicherheitspolitik über Energie, Handel und Migration bis hin zu Veränderungen der internationalen Wirtschaftsordnung. Eine kleine politische Gemeinschaft kann die Regeln des globalen Systems nicht bestimmen, aber sie kann verstehen, wo Veränderungen stattfinden, deren Folgen rechtzeitig bewerten und ihre eigenen Interessen schützen. Genau das unterscheidet ernsthafte Politikgestaltung von reaktiver Politik.

Das internationale Engagement der Republik Srpska darf jedoch nicht allein auf institutionelle und statusbezogene Fragen reduziert werden.

Die Investitionsdiplomatie muss zu einer der Säulen der Arbeit des Büros werden. Kapital fließt nicht aufgrund politischer Erklärungen. Es fließt dorthin, wo es Informationen, Zugang, rechtliche Berechenbarkeit und Menschen gibt, die ein konkretes Projekt mit einem konkreten Investor verbinden können. Die Republik Srpska muss die Märkte und Sektoren, in denen sie komparative Vorteile hat, systematisch ermitteln – von Energie, Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie über Tourismus, Infrastruktur und Holzwirtschaft bis hin zu neuen Technologien. Unser internationales Engagement muss messbare wirtschaftliche Ergebnisse bringen.

Kapital folgt keinen politischen Parolen, sondern Glaubwürdigkeit. Und in den internationalen Beziehungen wird Glaubwürdigkeit an Präsenz, Wissen, Reputation und der Fähigkeit gemessen, die eigenen Interessen zu erklären, bevor sie jemand anderer zu seinem eigenen Vorteil auslegt.

Die Kulturdiplomatie ist ebenso wichtig.

Ein Volk, das anderen dauerhaft überlässt, es zu definieren, verliert allmählich die Fähigkeit, seinen eigenen Platz in der Welt zu bestimmen. Die Republik Srpska hat ihre eigene kulturelle, historische und institutionelle Realität, die selbstbewusst dargestellt werden sollte, ohne dass ihre bloße Existenz als politische Anomalie erklärt werden müsste. Universitäten, Kultureinrichtungen, Künstler, Wissenschaftler, historisches Erbe und zeitgenössische Kreativität gehören ebenso zur internationalen Identität der Republik Srpska wie ihre politischen Institutionen.

Kultur ist oft eine leisere Form der Politik, doch ihre Wirkung überdauert viele offizielle Erklärungen. Wer anderen die eigene Geschichte überlässt, überlässt ihnen letztlich auch den Platz in der Welt, der ihm selbst zusteht. Die Diaspora spielt dabei eine besonders wichtige Rolle.

Jahrzehntelang haben wir die Diaspora vor allem sentimental betrachtet. Es ist an der Zeit, sie strategisch zu betrachten. Menschen aus der Republik Srpska, die in Europa, Nordamerika, Australien und anderen Teilen der Welt leben, sind nicht bloß Bewahrer familiärer Bindungen. Unter ihnen befinden sich Unternehmer, Professoren, Ärzte, Ingenieure, Fachleute und Menschen mit politischen und gesellschaftlichen Netzwerken. Ein ernsthafter Staat überlässt ein solches Potenzial nicht dem Zufall.

Wir brauchen ein Netzwerk aus Wissen, Kapital, Kontakten und Vertrauen, das die Diaspora mit den Institutionen der Republik Srpska verbindet – nicht nur gelegentlich und zeremoniell, sondern dauerhaft und systematisch. All dies setzt eine Veränderung unserer Art voraus, internationale Politik zu verstehen.

Die Welt ist kein Ort, an dem sich jene mit den stärksten Argumenten durchsetzen, wenn niemand sie hört. Internationale Beziehungen sind kein Seminar politischer Theorie. Interessen werden artikuliert, Bündnisse aufgebaut, Reputation wird geschaffen, Kontakte werden gepflegt, und den politischen Raum, den man nicht selbst einnimmt, besetzt rasch jemand anderer.

In der Welt werden nicht immer jene gehört, die recht haben. Gehört werden jene, die präsent, vorbereitet und in der Lage sind, das Richtige in ein politisches Argument zu übersetzen.

Die Republik Srpska muss im vollen Bewusstsein dieser Realität handeln. Das Büro für internationale Zusammenarbeit ist daher keine gegen irgendjemanden gerichtete Institution. Es ist eine Institution für die Republik Srpska. Seine Existenz ergibt sich aus unserer Verantwortung gegenüber unseren Institutionen, unseren Bürgern, unserer Wirtschaft und unserer verfassungsrechtlichen Stellung.

Unsere Aufgabe besteht nicht darin, unter vielen anderen noch eine weitere Auslegung der Republik Srpska hervorzubringen. Unsere Aufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass die Stimme der Republik Srpska dort gehört wird, wo Entscheidungen getroffen, Politiken gestaltet und Wahrnehmungen geprägt werden, die später sehr konkrete politische Folgen haben.

Die Zeit, in der andere ein Quasimonopol darauf hatten, die Republik Srpska zu erklären, muss zu Ende gehen. Nicht, weil wir erwarten, dass alle mit uns übereinstimmen. Sondern weil wir nicht länger akzeptieren, dass andere bestimmen, was wir sind, was wir anstreben dürfen und wo unsere legitimen Interessen enden.

Von Deutschland und Belgien bis zur Schweiz und den Vereinigten Staaten beruhen gut funktionierende politische Systeme nicht auf der Annahme, dass ihre föderalen oder dezentralisierten Einheiten in Angelegenheiten schweigen sollen, die ihre Zukunft unmittelbar prägen. Im Gegenteil: Stabilität entsteht, wenn sich die innere verfassungsrechtliche Realität eines Landes auch in einer verantwortungsvollen internationalen Vertretung widerspiegelt.

Ich betrachte die Errichtung des Büros daher als einen verantwortungsvollen und notwendigen Akt staatspolitischen Handelns. Die Republik Srpska übernimmt größere Verantwortung für ihre eigene internationale Positionierung, ihre wirtschaftlichen Beziehungen, ihre politischen Kontakte, ihre Kultur und ihre Beziehung zur Diaspora.

Wir haben das Recht auf eine eigene Stimme. Wir haben die Pflicht, diese Stimme glaubwürdig, kompetent und präsent zu machen. Wer nicht in die eigene Stimme investiert, finanziert am Ende die Auslegung seiner Interessen durch andere. Die Republik Srpska wird nicht länger bloß Gegenstand internationaler Politik sein.

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