Kunasek fordert strengere Regeln für die Verleihung der Staatsbürgerschaft

Der steirische Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) spricht sich für eine Verschärfung der Voraussetzungen zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft aus.

Hintergrund ist die steigende Zahl von Einbürgerungen, insbesondere von Personen aus Syrien und Afghanistan. Viele Menschen, die im Zuge der Fluchtbewegung ab 2015 nach Österreich gekommen sind, erfüllen mittlerweile die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Antrag auf die österreichische Staatsbürgerschaft.

Nach Angaben der Statistik Austria erhielten im Jahr 2024 insgesamt 1.854 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft. Im ersten Quartal 2025 wurden bereits 580 Einbürgerungen verzeichnet, was im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nahezu einer Verdoppelung entspricht und den stärksten Anstieg im Bundesländervergleich darstellt.

Kunasek kritisiert die derzeitigen Regelungen als zu großzügig und fordert eine Verlängerung der erforderlichen Aufenthaltsdauer von derzeit zehn auf 15 Jahre. Die Verantwortung für eine entsprechende Gesetzesänderung liege beim Bund. Besonders bei Antragstellern aus Syrien und Afghanistan sei ein deutlicher Anstieg der Einbürgerungen festzustellen, weshalb er eine Reaktion des Bundesinnenministeriums fordert.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sieht hingegen keinen unmittelbaren Änderungsbedarf. Er verweist darauf, dass das Staatsbürgerschaftsrecht bereits 2018 unter dem damaligen Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) verschärft worden sei und zu den strengsten Regelungen Europas zähle. Zudem seien die Bundesländer für die Umsetzung und Kontrolle der gesetzlichen Voraussetzungen zuständig.

Darüber hinaus kündigte Kunasek weitere Maßnahmen auf Landesebene an. Künftig sollen bei der Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen ausschließlich tatsächliche Erwerbseinkommen berücksichtigt werden. Förderungen, Stipendien oder Sozialleistungen sollen dabei nicht mehr angerechnet werden. Zudem sollen die Anforderungen im Bereich der staatsbürgerlichen Kenntnisse verschärft und die sicherheitsbehördlichen Überprüfungen intensiviert werden, um mögliche verfassungs- oder staatsfeindliche Verbindungen von Antragstellern auszuschließen.

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