Die Landesregierung hat eine entsprechende Durchführungsverordnung beschlossen, mit der die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Unterstützung weiter verschärft werden. Künftig soll der Anspruch auf Wohnbeihilfe klarer auf jene Personen beschränkt sein, die bereits länger in Österreich leben und Beiträge zum Sozialsystem geleistet haben.
Laut ORF basiert die Reform auf fünf wesentlichen Säulen: strengere Zugangsvoraussetzungen, verpflichtende Leistungsnachweise, Nachweis von Deutschkenntnissen, verstärkte Kontrollen sowie Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen.
Eine wichtige Änderung betrifft die Aufenthaltsdauer: Anspruchsberechtigte müssen künftig einen Hauptwohnsitz von mindestens fünf Jahren in Österreich nachweisen. Personen mit subsidiärem Schutzstatus sind von der Wohnbeihilfe ausgeschlossen, da sie – laut Begründung der Landesregierung – bereits durch die Grundversorgung abgesichert sind.
Für Drittstaatsangehörige wird zudem ein verpflichtender Nachweis über Beiträge zum österreichischen Sozial- bzw. Steuersystem eingeführt. Der Anspruch besteht nur dann, wenn entweder in den letzten fünf Jahren mindestens 54 Monate an relevanten Einkünften nachgewiesen werden können oder insgesamt 240 Monate entsprechender Einkünfte oder Leistungen vorliegen. Ausnahmen gelten für Personen im Pensionsalter sowie für Menschen mit chronischen Erkrankungen.
Besonders hervorzuheben ist die neue sprachliche Voraussetzung: Drittstaatsangehörige müssen künftig Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau A2 nachweisen. Als Nachweis gelten anerkannte Sprachzertifikate, bestandene Integrationsprüfungen, Schulzeugnisse oder Studienberechtigungen in deutscher Sprache. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, verliert künftig den Anspruch auf Wohnbeihilfe.
Auch die Kontrollen werden verschärft: Änderungen im Einkommen müssen nun innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden (bisher vier Wochen), um Fehlzahlungen schneller zu vermeiden. Die maximale Höhe der Wohnbeihilfe bleibt jedoch unverändert, sodass laut Behörden keine generelle Kürzung der Leistungen vorgesehen ist.
Eine Erleichterung bringt die Reform für Menschen mit Behinderungen: Ihr persönliches Budget wird künftig nicht mehr als Einkommen angerechnet, was zu einer finanziellen Entlastung führen soll.
Nach Angaben der Landesregierung bezogen im Februar 2026 insgesamt 16.062 Haushalte in der Steiermark Wohnbeihilfe, davon rund 81 Prozent österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
Der steirische Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) betonte, dass die Reform auf mehr Zielgenauigkeit, Gerechtigkeit und finanzielle Nachhaltigkeit abziele. Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl (ÖVP) hob hervor, dass die verpflichtenden Deutschkenntnisse einen wichtigen Beitrag zur Integration und zu klareren Vergabekriterien leisten sollen.