Da ab dem 17. Mai alle Schüler an Schulen dreimal pro Woche auf Coronavirus-Antigentests getestet werden müssen, können sie diese auf einer speziell erstellten „Testkarte“ dokumentieren. Die Karte hat die Größe eines durchschnittlichen Geldbeutels und kann als Pass für Catering, Friseure, Schwimmbäder und dergleichen verwendet werden.
Die Schule gelte als „befugte Stelle“ für das Ausstellen eines Testnachweises, so Faßmann weiter. Dafür werde es einen „Testpass“ geben, der vorgelegt werden kann. Darin sollen die Ergebnisse (drei pro Seite) eingeklebt werden. Die Tests werden, so Faßmann, montags, mittwochs und freitags vor dem Unterricht stattfinden.
Die Gültigkeitsdauer des einzelnen negativen Ergebnisses beträgt – wie auch bei anderen Antigen-Tests in Teststraßen und Apotheken – 48 Stunden ab Ausstellungszeitpunkt. Schülerinnen und Schüler unter zehn Jahren müssen im Rahmen der aktuell geltenden gesetzlichen Regeln keinerlei Nachweis über eine negative Testung vorlegen.
So sollte ein Personalausweis für getestete Schüler aussehen:
(dunav.at)