Stadt Wien präsentierte Kinderschutzgesetz

Die Stadt Wien hat heute ein neues Kinderschutzgesetz für Kindergärten und weitere elementarpädagogische Einrichtungen präsentiert. Im Zentrum stehen dabei eine eigene Kompetenzstelle in der Magistratsabteilung 11 (MA 11) und spezielle Ansprechpersonen.

Diese müssen von jedem Träger ernannt werden. Zudem schreibt die Stadt die Ausarbeitung eines Schutzkonzepts vor. Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (NEOS) sprach von „Pionierarbeit“. „Die Verdachtsfälle im letzten Jahr waren ein Anlass für uns weiterzuarbeiten“, sagte Wiederkehr auf einem Medientermin im Rathaus. Eine Juristin und ein Sozialarbeiter sind laut ihm in Zukunft als Teil einer eigens eingerichteten Kompetenzstelle bei der Stadt Wien für Kinderschutzfragen in elementarpädagogischen Einrichtungen zuständig.

Zusätzlich dazu sieht das neue Gesetz die Ernennung von eigenen Beauftragten und die Erstellung von speziellen Schutzkonzepten für jeden Kindergartenträger vor. Laut einem Sprecher Wiederkehrs seien bereits zwischen 300 und 400 solcher Kinderschutzbeauftragter in Wien tätig. Diese seien Ansprechpartner für Eltern, das Personal in den Einrichtungen und die MA 11 selbst, sagte Wiederkehr.

„Die Einrichtungen haben bis Jahresende Zeit, ein individuelles Konzept auszuarbeiten“, so Wiederkehr vor Medienvertretern. Sei dieses mangelhaft oder werde sich seitens der Einrichtung nicht daran gehalten, könne die Stadt einschreiten. „Die Palette reicht von einem Verbesserungsauftrag über einen Entzug der Fördergelder bis zu einer Entziehung der Bewilligung“, hieß es.

Bei den Kinderschutzbeauftragten handelt es sich laut dem Vizebürgermeister um eigens geschulte Personen, die jährliche Fortbildungen zum Thema Kindesmissbrauch besuchen müssen. Es seien zehn Unterrichtseinheiten für die Ausbildung zum Kinderschutzbeauftragten vorgesehen. Bedenken, dass die von den Trägern ernannten Personen womöglich durch ihre Tätigkeit in den pädagogischen Einrichtungen befangen sein könnten, wischte Wiederkehr am Donnerstag weg.

„Wir vertrauen hier den Trägern, dass sie die am besten geeigneten Personen ernennen.“ Das sei schließlich auch im Sinne der Träger selbst. Zudem gebe es weitere Regeln bezüglich Unvereinbarkeiten. „Ein Obmann eines Trägervereines kann nicht Schutzbeauftragter sein.“ Nachsatz: „Wenn es Zweifel an der Eignung einer Schutzperson gibt, dann sehen wir uns das natürlich an.“

Bei Hinweisen auf einen Verdachtsfall seien die Kinderschutzbeauftragten dazu angehalten zu intervenieren sowie „entsprechende Schritte zu setzen“. Brigitte Gstrein von der Wiener Kinder- und Jugendhilfe betonte am Montag, dass die Maßnahmen vor allem der Prävention dienten. „Wenn ich Beobachtungen mache und sehe, einem Kind geht es nicht gut, und das dann melde, dann ist wirklich was gelungen.“

Die Kompetenzstelle solle den Hinweisen vor allem nachgehen, stehe für telefonische Beratung zur Verfügung, diene als erste Anlaufstelle bei Verdachts- und Beschwerdefällen und sei als Schnittstelle zwischen Trägern und den Behörden gedacht, hieß es bei der Pressekonferenz. „Nur in enger Abstimmung zwischen den elementaren Bildungseinrichtungen und Fachorganisationen kann bei Gewalt nachhaltig interveniert und den betroffenen Kindern geholfen werden“, sagte Hedwig Wölfl, Geschäftsführerin der Kinderschutzorganisation die möwe.

Im vergangenen Jahr wurden Missbrauchsverdachtsfälle in einem Kindergarten in Wien-Penzing – zwei Pädagogen stehen dabei im Zentrum der Ermittlungen – und weiteren elementarpädagogischen Einrichtungen in der Bundeshauptstadt bekannt. Die Verfahren dazu seien jedoch noch nicht abgeschlossen, hieß es von der Stadt Wien. Das Gesetz gilt laut Stadt nicht nur für Kindergärten, sondern unter anderem auch für Tagesstätten und Horte.

Wiederkehr nahm am Montag auch zur Causa rund um den insolventen Kindergartenträger Minibambini Stellung. Er rief Eltern, die noch keinen Platz für ihr Kind hätten, dazu auf, sich bei der Stadt Wien zu melden. Konkrete Zahlen dazu seien jedoch nicht zu erfassen.

(orf.at)

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