Wegen neuer Verkehrsregeln: Österreichische Polizei beschlagnahmte bereits 438 Fahrzeuge

In Österreich werden immer mehr Fahrzeuge wegen massiver Geschwindigkeitsüberschreitungen beschlagnahmt.

Die seit März 2024 geltende Maßnahme sorgt für intensive Diskussionen – nun befasst sich auch der Verfassungsgerichtshof mit ihrer Verfassungsmäßigkeit.

Seit dem 1. März 2024 können Fahrzeuge, die bei extrem überhöhter Geschwindigkeit angehalten werden, vorübergehend beschlagnahmt und in besonders schweren Fällen sogar versteigert werden. Laut Angaben des Bundesministerium für Inneres wurden im Jahr 2024 insgesamt 171 Fahrzeuge sichergestellt. Im Jahr 2025 stieg diese Zahl bereits auf 267 – viele davon direkt am Ort des Delikts. Insgesamt wurden somit bereits 438 Fahrzeuge beschlagnahmt.

Eine Beschlagnahmung droht, wenn Lenkerinnen und Lenker im Ortsgebiet mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets mehr als 70 km/h über dem erlaubten Tempolimit unterwegs sind. Ziel der Maßnahme ist es, sogenannte „Raser“ aus dem Verkehr zu ziehen.

Nach Daten des Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) standen im Jahr 2025 mehr als 25 Prozent der insgesamt 397 Verkehrstoten im Zusammenhang mit nicht angepasster Geschwindigkeit – sie gilt damit als häufigste Unfallursache.

Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof prüft derzeit, ob die Regelung mit der Bundesverfassung vereinbar ist. Zuvor hatte das Landesverwaltungsgericht Steiermark Bedenken geäußert: Die Maßnahme könnte gegen den Gleichheitsgrundsatz sowie gegen das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht verstoßen.

Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung wurden bis Ende 2025 die meisten Fahrzeuge in Niederösterreich beschlagnahmt (109 Fälle). In Wien waren es 68, in Salzburg lediglich 17. Österreichweit stieg die Zahl der Beschlagnahmungen im Jahr 2025 auf durchschnittlich 22 Fälle pro Monat, nach 17 monatlichen Fällen im Jahr 2024.

Wie viele Fahrzeuge wurden versteigert?

In besonders schweren Fällen ist auch eine Versteigerung der Fahrzeuge möglich. Konkrete Zahlen dazu konnte das Innenministerium bislang nicht nennen. Laut Einschätzung des KFV handelt es sich jedoch um Einzelfälle.

Das KFV erneuert in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einem bundesweit einheitlichen Strafenkatalog für Geschwindigkeitsdelikte. „Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich noch immer keine fixen Strafrahmen für bestimmte Verkehrsverstöße“, erklärte Klaus Robatsch, Leiter der Verkehrssicherheitsabteilung des KFV.

Zudem fordert das KFV klarere Regelungen für Leasing- und Firmenfahrzeuge sowie Maßnahmen gegen Umgehungsstrategien – etwa den nachträglichen Verkauf eines Fahrzeugs zur Vermeidung der Beschlagnahmung. Auch für Fahrzeuge ausländischer Lenker im Transitverkehr brauche es eindeutige Vorgaben.

Deutlich erhöhtes Unfallrisiko

Im Jahr 2025 führte das KFV rund 22 Millionen Geschwindigkeitsmessungen in ganz Österreich durch – ausschließlich zu Forschungszwecken, nicht zur Bestrafung. Die Ergebnisse sind alarmierend:
Rund 4.900 Pkw fuhren mehr als 50 km/h über dem Tempolimit, etwa 1.800 überschritten es um mehr als 60 km/h, rund 600 sogar um über 70 km/h. Besonders problematisch waren 30-km/h-Zonen, in denen 66 Prozent der Fahrzeuge zu schnell unterwegs waren.

Das KFV warnt eindringlich: Bereits geringe Tempoüberschreitungen erhöhen das Unfallrisiko deutlich. Zwischen 2022 und 2024 kamen jährlich durchschnittlich 96 Menschen durch nicht angepasste Geschwindigkeit ums Leben, rund 6.254 wurden verletzt.

„Das Risiko ist hoch, der Zeitgewinn minimal“, so Robatsch abschließend.

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