Union und SPD hatten sich darauf verständigt, dass Asylsuchende, die bereits in einem anderen EU-Land registriert sind, direkt an der Grenze zurückgewiesen werden sollen – allerdings nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Nachbarstaat. Österreich hat diesen Plänen nun eine klare Absage erteilt.
Das österreichische Innenministerium betonte, dass eine solche Maßnahme nach geltendem EU-Recht nicht zulässig sei. Personen, die ein Asylgesuch stellen, dürfen nicht ohne ein offizielles Verfahren an der Grenze abgewiesen werden.
„Das Innenministerium hat daher die zuständigen Landespolizeidirektionen angewiesen, rechtswidrige Einreiseverweigerungen durch die deutschen Behörden nicht zu akzeptieren und derartige Vorfälle umgehend zu melden“, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums.
Die österreichische Regierung behält sich zwar grundsätzlich das Recht vor, die EU-Notfallklausel zu aktivieren und unter bestimmten Umständen die Annahme von Asylanträgen auszusetzen. Dennoch werde man keine Asylbewerber aufnehmen, die von deutschen Behörden zurückgewiesen wurden.