Strengeres Waffenrecht geplant: Pistolen erst ab 25, Gewehre ab 21

Die Regierungsparteien haben einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der eine deutliche Verschärfung des Waffenrechts vorsieht. Demnach soll der Besitz von Schusswaffen künftig strengeren Alters- und Prüfauflagen unterliegen.

Konkret dürfen Waffen der Kategorie B – darunter Pistolen – erst ab einem Alter von 25 Jahren erworben werden. Für Gewehre (Kategorie C) soll eine Altersgrenze von 21 Jahren gelten. Zudem wird ein verpflichtendes psychologisches Gutachten eingeführt: Dieses ist sowohl bei der erstmaligen Beantragung einer Waffenbesitzkarte als auch nach fünf Jahren vorzulegen. Alle fünf Jahre soll außerdem eine umfassende Überprüfung stattfinden.

Eine weitere Änderung betrifft die Kategorie-C-Waffen: Auch für diese soll künftig, wie bereits bei Kategorie-B-Waffen, eine Waffenbesitzkarte notwendig sein.

Der Entwurf wurde am Mittwoch an alle Parlamentsfraktionen übermittelt und steht bereits am Donnerstag auf der Tagesordnung des innenpolitischen Ausschusses. Geplant ist eine zweiwöchige Begutachtungsfrist in Form einer Ausschussbegutachtung, wie der SPÖ-Parlamentsklub bekanntgab.

„Wir bringen heute die größte Verschärfung des Waffenrechts seit Bestehen auf den Weg“, erklärte SPÖ-Sicherheitssprecher Maximilian Köllner. Anlass für die Reform ist der Amoklauf in einer Grazer Schule am 10. Juni, der die Diskussion über strengere Kontrollen erneut entfacht hat.

Die Grünen pochen weiterhin darauf, dass das Waffenrecht noch schärfer gefasst werden müsse. Ob sich dafür eine Mehrheit findet, wird sich in den kommenden Beratungen zeigen.

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