Die zu Unrecht eingehobenen Beträge werden nun an die Betroffenen zurückgezahlt. Allerdings erhält das Land selbst nur einen Teil der Kosten von der Arbeitslosenversicherung rückerstattet.
Über Jahrzehnte verfolgten die Vorarlberger Landesregierungen das Ziel, keine neuen Beamtinnen und Beamten mehr zu ernennen und stattdessen ausschließlich Vertragsbedienstete in den Landesdienst aufzunehmen. Selbst bundesrechtliche Vorgaben – etwa, dass der Landesamtsdirektor Beamter sein müsse – wurden in langwierigen Verhandlungen aufgeweicht. Mit der Änderung der Bundesverfassung im Jahr 2013 kam es jedoch zu einer Zäsur: Die Länder erhielten eigene Verwaltungsgerichte – und damit auch Richterinnen und Richter.
Zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit schreibt die Bundesverfassung vor, dass Verwaltungsrichterinnen und -richter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen müssen, also den Status von Beamtinnen und Beamten haben. In Vorarlberg wurde dafür eine spezielle rechtliche Konstruktion geschaffen: Landesbedienstete werden für die Dauer ihrer Tätigkeit am Landesverwaltungsgericht pragmatisiert, also verbeamtet. Mit dem Ende des Richteramts verlieren sie diesen Status wieder.
Diese zeitlich befristete Pragmatisierung stellt eine bundesweit einzigartige Lösung dar und dürfte zur fehlerhaften Gehaltsabrechnung beigetragen haben. Über Jahre hinweg wurden den Richterinnen und Richtern Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgezogen – obwohl Beamte davon ausgenommen sind. Der zugrunde liegende Gedanke: Wer über ein besonders gesichertes Dienstverhältnis verfügt, benötigt keine Absicherung gegen Arbeitslosigkeit.
Der Fehler dürfte im Jahr 2024 entdeckt und in der Folge korrigiert worden sein. Nach Rücksprache mit den zuständigen Krankenkassen habe sich bestätigt, dass dieser Personenkreis nicht arbeitslosenversicherungspflichtig sei, teilte das Land mit. Inzwischen wurde eine finanzielle Lösung gefunden und von der Landesregierung genehmigt.
In Abstimmung mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) sei die Lohnverrechnung für die betroffenen Mitglieder des Landesverwaltungsgerichts bis zum 1. Jänner 2019 rückabgewickelt worden. Sowohl die Richterinnen und Richter als auch das Land als Dienstgeber erhielten die zu viel einbehaltenen Beiträge zurück, hieß es gegenüber ORF Vorarlberg.
Damit ist die Angelegenheit jedoch nicht vollständig erledigt. Das Landesverwaltungsgericht besteht seit Anfang 2014 – für den Zeitraum zwischen 2014 und 2019 muss das Land die Kosten selbst tragen. Die entsprechenden Beiträge belaufen sich auf rund 92.800 Euro und werden nun zumindest teilweise rückerstattet. Insgesamt waren 17 Personen von der fehlerhaften Abrechnung betroffen.