Rassistische U-Bahn-Attacke in Wien: Rechtsextreme kommen mit bedingten Strafen davon

Am Wiener Landesgericht sind am Mittwoch zwei 18-jährige Männer wegen einer rassistisch motivierten Gewalttat zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden.

Die beiden sollen Teil eines rechtsextremen Mobs gewesen sein, der im vergangenen Juli zwei junge Musiker in der U-Bahn brutal attackierte.

Die Täter konnten mithilfe von Überwachungsvideos der Wiener Linien identifiziert werden. Laut Gericht hatten sie am 26. Juli an einer Demonstration der rechtsextremen Identitären in der Wiener Innenstadt teilgenommen.

Parolen und Angriff in der U1

Gemeinsam mit mehreren Dutzend Gleichgesinnten – viele davon vermummt – stiegen die Männer gegen 18.00 Uhr am Schwedenplatz in die U1. In der überfüllten U-Bahn skandierte die Gruppe Parolen wie „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“.

Dabei gerieten zwei junge Musiker ins Visier des Mobs: ein 24-jähriger Tiroler und ein 22-jähriger Wiener.

Der 24-Jährige berichtete vor Gericht, er sei wegen seines Aussehens und seiner Herkunft beschimpft worden. Nachdem er einem der Angeklagten lediglich gesagt habe, er solle ihn in Ruhe lassen, sei dieser plötzlich auf ihn losgegangen.

„Das Nächste, was ich sehe, ist eine Faust“, schilderte er. Kurz darauf hätten mehrere Männer auf ihn eingeschlagen und eingetreten und ihm zugerufen, er sei hier nicht willkommen.

Flucht vor dem Mob

Der 22-jährige Musiker erklärte als Zeuge, er sei schockiert gewesen, als plötzlich rechtsextreme Parolen durch die U-Bahn hallten. Kurz darauf sei auch er beschimpft und schließlich angegriffen worden.

Als der Zug an der nächsten Station hielt, flohen die beiden Männer aus der U-Bahn. Mehrere Vermummte verfolgten sie durch die Station.

Auf einem Video, das im Gerichtssaal gezeigt wurde, ist zu sehen, wie ein älterer Mann den Angreifern mutig entgegentritt und den Opfern zuruft: „Lauft’s!“

Die beiden Musiker konnten schließlich in einem asiatischen Restaurant Schutz suchen und die Polizei verständigen.

Der 24-Jährige erlitt unter anderem eine Fissur am Jochbein sowie zahlreiche Prellungen, der 22-Jährige kam mit leichteren Verletzungen davon.

Angeklagte sprechen von „Provokation“

Die beiden Angeklagten zeigten sich grundsätzlich geständig, behaupteten jedoch, sie seien von den Opfern „provoziert“ worden. Einer gab zu, zugeschlagen zu haben, der andere räumte einen Kopfstoß und Faustschläge ein. Auf die Frage nach dem Motiv antwortete einer schlicht: „Weil ich dumm bin.“

Der Zweitangeklagte erklärte zudem, er habe sich inzwischen vom Rechtsextremismus distanziert und sei nun „links eingestellt“.

Allerdings war er wenige Wochen vor der Tat bereits wegen Körperverletzung verurteilt worden. Damals hatte er einen Mann auf der Straße gefragt, ob dieser „links oder rechts“ sei – nachdem dieser „links“ geantwortet hatte, schlug er auf ihn ein und brach ihm die Nase.

Milde Urteile sorgen für Kritik

Trotz dieser Vorgeschichte fiel das Urteil vergleichsweise mild aus:

  • Einer der Angeklagten erhielt 20 Monate bedingt sowie 320 Euro Geldstrafe.

  • Der bisher unbescholtene zweite Täter wurde zu 12 Monaten bedingt verurteilt.

Beide müssen zudem an einem Anti-Gewalt-Training und einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen, außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet.

Die Schuldsprüche wegen schwerer Körperverletzung in verabredeter Verbindung sind noch nicht rechtskräftig. Während die Angeklagten die Urteile akzeptierten, gab der Staatsanwalt vorerst keine Erklärung ab.

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