Die Grenzkontrollen sollen bis 27. Februar weitergeführt werden, wie aus der entsprechenden, heute veröffentlichten Verordnung des Gesundheitsministeriums hervorgeht.
Für Einreisende aus Tschechien und der Slowakei gilt wie für alle Nachbarländer eine Test-, Quarantäne- und Registrierpflicht. Alle Einreisenden müssen sich vorab registrieren, ein negatives Antigen- oder PCR-Test-Ergebnis mitführen und eine zehntägige Quarantäne nach der Einreise antreten. Ein Freitesten ist ab dem fünften Tag möglich.
Auch Pendlerinnen und Pendler, für die bisher Ausnahmen galten, müssen sich ab kommender Woche regelmäßig testen lassen und sich einmal pro Woche online registrieren.
(Agenturen)