In der Schule gelten weiter Hygiene- und Abstandsregeln, auch Mund-Nasen-Schutz bzw. FFP2-Maske bleiben Pflicht. Antigen-Schnelltests, PCR oder eine Impfung muss nachgewiesen sein.
Neu ist, dass die Schulen nun auch für Lernende sowie Lehrer und Lehrerinnen für die Antigen-Schnelltests auch Testnachweise für andere Lebensbereiche ausstellen können. Wie der Bildungsminister Heinz Fassmann (ÖVP) kündigte, bekommen alle Schüler und Schülerinnen ab zehn einen Stickerpass, auf dem die Tests per Pickerl dokumentiert werden; Lehrer und Lehrerinnen bekommen ein Zertifikat.
(dunav.at/Agenturen)