Wann bekomme ich den Energiegutschein?
Die Energiegutscheine wurden verteilt über mehrere Wochen per Post verschickt. In Wien startete der Versand beispielsweise in der Kalenderwoche 17 für die Bezirke Wieden, Mariahilf, Alsergrund und Simmering. Den Abschluss machten in der Kalenderwoche 21 die Bezirke Leopoldstadt, Hietzing, Penzing und Hernals. Laut Finanzministerium wurden bereits alle Gutscheine verschickt. „In Einzelfällen kann die Zustellung noch ein paar Tage dauern“, heißt es gegenüber wien.ORF.at.
Was mache ich, wenn ich keinen Gutschein bekomme?
„Wenn bis Ende Juni kein Gutschein eingetroffen ist, dann kann der Gutschein danach nochmals angefordert werden“, erklärt man im Finanzministerium. Durch den zeitlichen Abstand will man einen Mehrfachversand vermeiden. Möglich ist das erneute Anfordern über die Seite www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich oder telefonisch unter 050 233 798 bis 31. August.
Wer darf den Gutschein einlösen?
Um den 150-Euro-Gutschein einlösen zu können, braucht man einen Vertrag mit einem Stromlieferanten. Zudem muss man an der Adresse auf dem Gutschein den Hauptwohnsitz haben. Außerdem darf man nicht zu viel verdienen: Für Einpersonenhaushalten sind bis zu 55.000 Euro Jahreseinkommen erlaubt, bei mehreren Personen bis zu 110.000 Euro.
Wie löse ich den Gutschein ein?
Eingelöst werden kann der Gutschein online über www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich. Auf dem Gutschein befindet sich dazu ein QR-Code. Man kann die Gutscheinnummer auf der Internetseite aber auch händisch eingeben. Auch ein Einlösen per Post ist möglich, indem das beiliegende vorfrankierte Antwortkuvert verwendet wird.
Der Stromlieferant muss die 150 Euro bei der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung automatisch abziehen. Wien Energie erklärt gegenüber wien.ORF.at dazu etwa: „Innerhalb weniger Werktage bekommt Wien Energie eine entsprechende Info, dass der Gutschein eingelöst wurde und berücksichtigt diesen bei der kommenden Jahresabrechnung des Kunden/der Kundin.“
Meine Jahresabrechnung war bereits. Was heißt das?
Wenn die Jahresabrechnung bereits in den Wochen vor dem Erhalt des Gutscheins durchgeführt wurde, kann man diesen nicht mehr nachträglich einlösen. Der Energiegutschein werde dann erst bei der Jahresabrechnung 2023 berücksichtigt, heißt es etwa bei Wien Energie. Man verschicke laufend Jahresabrechnungen, es gebe hier bei Strom keine Häufung in bestimmten Monaten, wird betont.
Auch der Verbund erklärt, die Abwicklung sei an die turnusmäßige Abrechnung gebunden: „Daher kann es – abhängig auch von der tatsächlichen Einlösung des Gutscheins (möglich bis zum 31.10.2022) – vorkommen, dass die Gutschrift erst auf Jahresrechnungen aufscheint, die bis zu ein Jahr in der Zukunft liegen.“
Kritik, wonach 40 Prozent der Menschen den Bonus so erst 2023 einlösen könnten, weist man im Finanzministerium zurück. Man könne diesen Wert nicht nachvollziehen. Die meisten Energieversorgungsunternehmen würden ihre Preise im Lauf des Jahres anpassen. Der Gutschein führe damit zu dem Zeitpunkt zur Entlastung, wenn die Belastung auftrete, wird betont.
(ORF)