Ihre Anwältin entschuldigte ihr Fernbleiben – laut Informationen soll die Frau gemeinsam mit ihren Kindern dauerhaft nach Syrien zurückgekehrt sein.
Das Verfahren wurde daraufhin auf unbestimmte Zeit vertagt. Das Gericht hat nun die Prüfung des aktuellen Aufenthaltsorts der Angeklagten veranlasst.
Tragischer Vorfall in Ottakring
Am 2. Februar hatte die Zweijährige in der elterlichen Wohnung in Ottakring einen Fleischwolf eingeschaltet, der sich auf dem Wohnzimmerboden befand, und ihre Hand hineingestreckt. Das Mädchen verlor dabei ihre linke Hand. Die Mutter steht unter Anklage wegen Vernachlässigung unmündiger Personen mit schweren Dauerfolgen.
Anklage wegen grober Sorgfaltspflichtverletzung
Laut Anklage hatte die 28-Jährige zuvor mit dem Gerät Faschiertes zubereitet und den Raum kurzzeitig verlassen, ohne das Gerät vom Stromnetz zu trennen. Zwar schaltete sie den Fleischwolf aus, ließ jedoch den Stecker in der Steckdose. Eine Bekannte, die sich noch im Wohnzimmer aufhielt, konnte nicht verhindern, dass das Kind das Gerät wieder einschaltete und sich schwer verletzte.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter vor, ihre Aufsichtspflicht in grober Weise verletzt zu haben. Es sei nicht ausreichend gewesen, das Gerät lediglich auszuschalten – die Mutter hätte zusätzlich den Stecker ziehen müssen. Im Falle einer Verurteilung drohen ihr zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.